So läuft die Gefährdungsbeurteilung ab
Obwohl der Gesetzgeber nicht klar regelt, wie eine Gefährdungsbeurteilung abzulaufen hat, hat sich ein bestimmtes Schema durchgesetzt, an das sich auch Ihr Arbeitgeber halten sollte. Denn er ist der Verantwortliche für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb. Dennoch ist es ganz in Ihrem Sinne und in dem der Belegschaft, wenn Sie sich so weit wie möglich in den Ablauf und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung einbringen. Am besten geht das durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
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