BEM: So lädt der Arbeitgeber korrekt ein
Da in jedem Betrieb die Krankheitszeiten der Beschäftigten erfasst werden, weiß der Arbeitgeber in der Regel, wann die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten zwölf Monate erfüllt sind. Gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung muss er dann den erkrankten Arbeitnehmer zum BEM einladen. Für dieses Einladungsschreiben gibt es zahlreiche Vorgaben, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Erfüllt er eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht, gilt das BEM als nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Der Arbeitgeber könnte sich dann bei einer möglicherweise geplanten Kündigung nicht mehr darauf berufen. Damit wäre eine solche Kündigung in der Regel unzulässig.
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