Sitzungen und Beschlüsse rechtssicher gestalten
Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats dient der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreters (§ 26 Abs. 1 und 2 BetrVG). Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats nach pflichtgemäßem Ermessen ein. In den Sitzungen besprechen die Gremiumsmitglieder alles Wichtige. Sie ist außerdem dafür da, rechtsverbindliche Beschlüsse des Betriebsrats zu fassen.
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