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Urteil
14. Februar 2024

Witwenrente grundsätzlich auch bei Scheidung

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Nach dem Ableben eines ehemaligen Arbeitnehmers kam es zu Unklarheiten, ob die Witwe trotz Scheidung Anspruch auf die Witwenrente hat.

DER STREITFALL

Die Klägerin war mit einem ehemaligen Arbeitnehmer des beklagten Arbeitgebers verheiratet. Die Ehe wurde nach seinem vorzeitigen Ausscheiden mit einer gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft beim Arbeitgeber, aber vor dem Bezug einer Altersrente geschlossen. Beim Arbeitgeber gilt eine Betriebsvereinbarung, die eine Witwen-/Witwerrente vorsieht. Diese entfällt danach, wenn „die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Anwärters geschieden ist“ oder wenn sie „erst nach Beginn der Altersrentenzahlung geschlossen wurde“. Der Arbeitgeber meint, eine Witwenrente sei darüber hinaus ausgeschlossen, wenn die Ehe nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, aber vor dem Beginn der Altersrentenzahlung eingegangen wurde. Er verweigert daher die Zahlung einer Witwenrente an die Klägerin.

Silke Rohde
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