Worüber Sie informieren dürfen und worüber nicht
Im Rahmen der Entscheidung über den Inhalt und den Stil Ihrer Informationsarbeit sollten Sie innerhalb des Gremiums Ihre eigenen Belange und die des Arbeitgebers gegeneinander abwägen: Was spricht für, was möglicherweise gegen eine Bekanntmachung? Haben Sie Ihr Vorhaben ordnungsgemäß und gewissenhaft geprüft, beschließen Sie Inhalt und Umfang Ihrer Maßnahme nach den Vorgaben des § 33 BetrVG.
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