Versetzungsklauseln dürfen nicht unangemessen benachteiligen
Frage
In unserem Betrieb werden regelmäßig Formulararbeitsverträge verwendet. Darin steht, dass die Arbeitnehmer entsprechend ihren Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse der Firma liegenden Tätigkeit betraut und auch an einem anderen Ort beschäftigt werden können. Da es sich um einen standardmäßig verwendeten Vertrag handelt, kommen ja die Vorschriften nach §§ 305ff. BGB zum Einsatz. Sind solche Versetzungsklauseln wirksam oder gehen sie zu weit?
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