Homeoffice: Kontrolle der Heizung unfallversichert
DER STREITFALL
Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und ging dann zum Arbeiten an seinen Schreibtisch. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel. Dabei erlitt der Kläger eine schwere Augenverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.
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