Ihre Mitbestimmung bei der Personalplanung
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Die Personalplanung ist ein Schlüssel für den Erfolg eines Betriebs – und damit immer auch ein zentrales Thema der Betriebsratsarbeit. Um mit der Geschäftsleitung hier auf Augenhöhe verhandeln und die richtigen Weichen für die Kollegen stellen zu können, hat das BetrVG der Arbeitnehmervertretung in § 92 wichtige Rechte eingeräumt.
Die Personalplanung hat zum Ziel, die Personalstruktur an bestehende oder künftige Anforderungen anzupassen. Dabei hat sie Bedarfsänderungen im Blick und beschäftigt sich mit der Frage, wie viele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen wo und wann im Betrieb einzusetzen sind. Die Personalplanung wird in verschiedene Bereiche unterteilt:
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