Darf der Betriebsrat Rechtsauskünfte erteilen?
Die Aufgaben des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) klar und abschließend geregelt. Das Geben von Rechtsauskünften für einzelne Beschäftigte ist keine solche Aufgabe. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem wegweisenden Urteil entschieden (Urteil vom 11.01.2022, Az.: 14 Sa 938/21). Es ist dem Betriebsrat allerdings auch nicht ausdrücklich verboten, Arbeitnehmer juristisch zu beraten. Grundsätzlich ist das aber zumeist nicht empfehlenswert. Denn juristische Auskünfte sollten Gremiumsmitglieder nur dann geben, wenn sie sich absolut sicher sind. Dies kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn das Mitglied einen ausgewiesenen thematischen Schwerpunkt hat. Ansonsten ist es besser, die Betroffenen an Rechtsexperten wie Anwälte oder Gewerkschaftssekretäre zu verweisen.
…