Strenge Anforderungen an Verdachtskündigungen
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Die Verdachtskündigung ist zulässig, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den dringenden Verdacht wecken, dass der Arbeitnehmer eine schwere Vertragsverletzung begangen hat. Der Arbeitgeber muss die Kündigung zudem damit begründen, dass gerade dieser Verdacht das Vertrauen unwiederbringlich zerstört hat.
Die Anforderungen an eine Verdachtskündigung sind streng. Es müssen neben den sonstigen Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung noch folgende Punkte gegeben sein:
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