Urlaub: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Beschäftigte haben keinen Anspruch auf wunschgemäße Urlaubserteilung
„Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir in dem von mir gewünschten und beantragten Zeitraum Urlaub zu geben?“ Nein. Jeder Arbeitnehmer hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Es besteht aber kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Urlaubsgewährung zu einem konkreten Termin. Das Bundesurlaubsgesetz sagt hierzu in § 7 BUrlG, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs „die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen“ sind. Das gilt aber nur, wenn diesen Wünschen nicht entweder „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen“.
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