Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, sind unwirksam. Das hat das LAG Köln entschieden.
In jedem Betrieb gibt es Konflikte und verbale Auseinandersetzungen – zwischen Kollegen oder auch im Verhältnis zu Vorgesetzten. Der Betriebsrat wird damit häufig konfrontiert: Sei es, ob er als Streitschlichter eingesetzt wird oder ob er sich im Rahmen einer geplanten Kündigung mit der rechtlichen Einschätzung des Vorfalls befassen muss. Deshalb ist es hilfreich, Äußerungen dahin gehend prüfen zu können, ob sie beleidigend sind und somit eine Entlassung rechtfertigen könnten.
Bei geplanten Kündigungen ist die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Betriebsräten im Wesentlichen auf das Anhörungsrecht und Stellungnahmen beschränkt. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen lassen sich die Mitbestimmungsrechte wirksam erweitern.
Ein Betriebsratsvorsitzender wurde außerordentlich gekündigt, nachdem er einem Fortbildungskongress eigenmächtig fernblieb und in seinem Arbeitszeitnachweis angab, Betriebsratsarbeit im Café erledigt zu haben. Der Arbeitgeber vermutete Arbeitszeitbetrug, woraufhin das Gericht zugunsten des Arbeitgebers entschied und die Zustimmung zur Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzte.
Wettbewerbsverbote für ausscheidende Mitarbeiter können ein Mittel für den Arbeitgeber sein, sich zu schützen. Doch für deren Gültigkeit gibt es strikte Vorgaben. Nutzen Sie Ihr Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG, um zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber über das Ziel hinausschießt.
Ein Mitarbeiter klagte gegen die Belastung seines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden, nachdem sein Arbeitgeber ihn wegen geringeren Arbeitsbedarfs mehrfach angewiesen hatte, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Klägers: Der Arbeitgeber durfte die Arbeitszeit nicht einseitig reduzieren, da hierfür das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erforderlich ist.
Normalerweise lautet eine wichtige Sicherheitsregel im Umgang mit Strom: Arbeiten an Elektroanlagen sollen nur durchgeführt werden, wenn die Spannung abgeschaltet ist. Aber bei vielen Tätigkeiten in Niederspanungs- wie Hochspannungsanlagen ist ein Arbeiten unter Spannung unverzichtbar. Doch dann ist höchste Vorsicht geboten: Es besteht Lebensgefahr, wenn Montieren, Reinigen, Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und andere Wartungsaufgaben „unter Spannung“ durchgeführt werden.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG gibt es erst seit 2021. Gerichte haben deshalb nun zu klären, was genau alles zur Ausgestaltung mobiler Arbeit zählt. Dazu äußert sich in einer zu begrüßenden Entscheidung das LAG Berlin-Brandenburg.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Behinderungen von Betriebsratswahlen sind keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen. Eine neue Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung liefert Hinweise darauf, dass Arbeitgeber mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten behindern, obwohl das ein Straftatbestand ist.
Gleitzeit gehört in vielen deutschen Betrieben zum Alltag. Im besten Fall profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG erzwingbar mit.
Flexible Vergütung sollte in erster Linie dem Zweck dienen, nicht nur Unternehmensinteressen zu befriedigen, sondern den betroffenen Beschäftigten ein Einkommensplus zu verschaffen. Wichtig ist vor allem, dass keine Betriebsrisiken auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Dies trifft vor allem auf risikoreiche Modelle der Altersvorsorge zu, die als erfolgsorientierte Vergütungsmodelle in der Regel untauglich sind.
Beim Thema künstliche Intelligenz ist noch vieles unsicher, aber auf eines ist definitiv Verlass: Es wird den Betriebsrat als große Aufgabe begleiten und vor immer neue Herausforderungen stellen. Daher sind Arbeitnehmervertreter gut beraten, sich jetzt strategisch und organisatorisch gut aufzustellen, um alles effektiv bewältigen zu können.
Der Betriebsrat hat im Verleiherbetrieb dieselben Aufgaben wie jeder andere Betriebsrat in einem „normalen“ Betrieb auch. Durch die spezielle Situation, dass die Leiharbeitnehmer meistens in Entleiherbetrieben eingesetzt sind, entstehen allerdings einige Besonderheiten.
Die Fremdfirmenarbeit im Betrieb ist heute meist Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Hier können Sie in gewissem Maße Einfluss auf den durch die Arbeitnehmerüberlassung drohenden Abbau der Stammarbeitsplätze und die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse nehmen. Eine besondere Rolle spielen dabei die Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Angelegenheiten.
Sowohl für den Betriebsrat beim Verleiher als auch für den beim Entleiher gestaltet es sich oft schwierig, sich um die Leiharbeitnehmer zu kümmern. Während der Verleiherbetriebsrat „nur“ mit der räumlichen Entfernung zu kämpfen hat, hätte die Interessenvertretung beim Entleiher oft lieber gar keine Fremdfirmenbeschäftigten im Haus.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Feiertagszuschläge hat, wenn an seinem regelmäßigen Beschäftigungsort ein Feiertag ist – auch wenn er an diesem Tag in einem anderen Bundesland ohne Feiertag arbeitet. Der regelmäßige Arbeitsort bestimmt also den Anspruch auf Zuschläge laut TV-L.
Der Betriebsrat beim Entleiher hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Eingliederung von neu eingestellten Leiharbeitnehmern in einen vorhandenen Schichtplan. Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, diese Zuordnung vorläufig vorzunehmen. Das hat das BAG entschieden (BAG, Beschluss vom 28.07.2020, Az.: 1 ABR 45/18).
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Tarifverträge von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung abweichen dürfen, auch wenn sie vor Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (2018) geschlossen wurden. Daher besteht kein Anspruch des Klägers auf den zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge. Dies bestätigt die Gültigkeit älterer Tarifregelungen gegenüber neueren gesetzlichen Ansprüchen.
Ob Verkehrswege, Rettungs- oder Fluchtwege – Sicherheit im Notfall bieten sie nur, wenn sie nicht zugestellt sind. Wenn es schnell gehen muss, viele aufgeregt in die gleiche Richtung laufen oder die Sicht durch Rauch behindert ist, kann ein Karton im Weg schnell zur tödlichen Stolperfalle werden.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Einkommen der Beschäftigten deutlich erhöht. Besonders profitiert haben Menschen mit niedrigem Einkommen. In Ostdeutschland sind die Zuwächse am größten, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.
Ein aktuelles Urteil des BAG bestätigt die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Entlohnungsgrundsätzen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Im Fall ging es um eine Gesamtzusage hinsichtlich Urlaubsgeldzahlungen. Diese kann der Arbeitgeber nicht ohne Beteiligung der Arbeitnehmervertretung ändern.
Welche positiven Auswirkungen auf die Gesundheit schon eine überschaubare Menge an (regelmäßigem) Sport hat, weiß mittlerweile eigentlich jeder. Nur an der Umsetzung und am Durchhaltewillen scheitert es oft. Sich zu bewegen und aktiv zu sein, das geht oft leichter in der Gemeinschaft – auch und gerade am Arbeitsplatz.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Leiharbeit hat die Besonderheit, dass der Leiharbeitnehmer zwar beim Verleihbetrieb angestellt, aber beim Entleiher eingesetzt ist. Gibt es in beiden Betrieben einen Betriebsrat, ist zu klären, welches von den Gremien jeweils zuständig ist.
Die Verdachtskündigung ist zulässig, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die den dringenden Verdacht wecken, dass der Arbeitnehmer eine schwere Vertragsverletzung begangen hat. Der Arbeitgeber muss die Kündigung zudem damit begründen, dass gerade dieser Verdacht das Vertrauen unwiederbringlich zerstört hat.
Will der Arbeitgeber einen Leiharbeitnehmer einsetzen, ist dies eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG. Deshalb braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats, bevor er einen Leiharbeiter einsetzen darf. In einigen Fällen kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern. Dann darf der Arbeitgeber den Zeitarbeiter grundsätzlich nicht einsetzen.
Im Sommer ist die KI-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ist das weltweit erste Gesetz zum Umgang und zur Reglementierung der KI. Damit setzt das Regelwerk neue Standards, an die sich alle Anbieter und Entwickler halten müssen – auch solche außerhalb der EU, zumindest, wenn die KI hier eingesetzt wird.
Jeder Elternteil kann vom Arbeitgeber verlangen, für maximal drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu nehmen und während dieser Zeit nicht zu arbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Arbeitgeber und Betriebsrat sind nach der Cannabis-Legalisierung im Zugzwang: Sollen betriebliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz getroffen bzw. aktualisiert werden und, wenn ja, wie sehen diese aus? Hier sind viele Varianten möglich.
Durch das Recht auf Elternzeit kommt es zu längeren Auszeiten von Müttern und Vätern. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jetzt, dass es trotz dieser nicht immer kompensierten Ausfälle in den betroffenen Betrieben auf längere Sicht zu keinen nachteiligen Folgen gekommen ist.
In vielen Betrieben ist es an der Tagesordnung, dass die Beschäftigten beim Verlassen des Arbeitsplatzes kontrolliert werden. Damit ist regelmäßig ein großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte verbunden und entsprechend streng sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen solcher Kontrollen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Ein Europäischer Betriebsrat kann in allen Unternehmen gegründet werden, die im europäischen Wirtschaftsraum mehr als 1.000 Beschäftigte und davon jeweils mindestens 150 in mindestens zwei Mitgliedsstaaten haben (§ 3 Gesetz über Europäische Betriebsräte – EBRG). Bereits vorhandene nationale Arbeitnehmervertretungen (z. B. Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) haben bezüglich der Beschäftigtenzahl einen Auskunftsanspruch (§ 5 EBRG). So können sie prüfen, ob in ihrem Unternehmen ein EBR gegründet werden kann.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Da der Kläger seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt war, meinte der Arbeitgeber, dass der Urlaubsverzicht wirksam sei und demnach keine Abgeltung zu zahlen wäre. Der Arbeitgeber verlor vor Gericht.
Nach der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds gab es Uneinigkeiten über das Bereitstellen von Freigetränken und Getränkewertmarken. Die Entscheidung des Gerichts: bei Getränkemarken handelt es sich nicht um Aufwendungsersatz, sondern um einen Entgeltbestandteil.
Durch Pflegevisiten soll sichergestellt werden, dass die Qualität der Pflege in Kliniken und Heimen stimmt. Es geht also darum, die Situation des Patienten bzw. Bewohners zu verbessern. Doch nicht wenige Einrichtungen setzen die Pflegevisiten dafür ein, Beschäftigte unter Druck zu setzen. Hier kann und sollte der Betriebsrat gegensteuern.
Im Sommer haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass das BetrVG hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern geändert wird. Dies führt nicht zu einer wirklich neuen Rechtslage, soll aber mehr Klarheit für Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen schaffen.
Beschäftigte sind im ersten Halbjahr 2024 besonders häufig krank. Laut aktueller Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse kamen von Januar bis Ende Juni bundesweit 210 Krankheitsfälle auf 100 erwerbstätige Mitglieder. Bereits im Vorjahreszeitraum war jeder Berufstätige durchschnittlich zweimal krank.
Nach einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung klagte der Arbeitnehmer. Er gewann vor Gericht, da nicht faktisch begründet war, weshalb die Kündigung notwendig war.
Der Konsum von Cannabis ist mittlerweile – unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit) – legal. Damit stellt sich auch die Frage, was das für die Arbeitswelt bedeutet. Insbesondere ist dies eine Aufgabe für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier kann der Betriebsrat erzwingbar mitbestimmen.
Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist auch für den Betriebsrat wichtig: Schließlich setzt sich dieses Gremium für die Nachwuchskräfte im Betrieb ein – und bildet nicht selten auch den Nachwuchs für den Betriebsrat selbst. Daher profitieren beide Seiten, wenn die Zusammenarbeit möglichst reibungslos klappt.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Aufgrund einer unbezahlten Freistellung kürzte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin die Urlaubstage. Als die Arbeitnehmerin dagegen klagte, verlor sie vor Gericht. Urlaubsanspruch haben jene Arbeitnehmer, die die Erholung aufgrund von Vollzeitarbeit notwendig haben.
Betriebsrat sein ist nicht immer einfach: Egal, was Sie tun – so gut wie nie können Sie es allen recht machen. Viele Beschäftigte haben zudem Vorurteile gegenüber dem Amt und vielleicht auch Ihrer Arbeit. Das hat seine Ursache häufig darin, dass diese Kollegen entweder keine klare oder sogar eine falsche Vorstellung vom Alltag als Betriebsratsmitglied haben. Doch dies lässt sich mit Argumenten gut entkräften.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen bessere Chancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 % der Geförderten in Programmen weitergebildet.
Eine Eingruppierung ist die erstmalige Einstufung des Arbeitnehmers in die für ihn maßgebliche Entgeltgruppe im Betrieb. Sie erfolgt meistens gemeinsam mit der Einstellung, ist aber ein davon rechtlich getrennter Vorgang. Auch die Zustimmung des Betriebsrats erfolgt hinsichtlich beider Maßnahmen getrennt voneinander. Eine Umgruppierung ist jede Veränderung der bisherigen Einordnung in das Entgeltsystem, etwa wegen einer Versetzung.
Microsoft 365 ist eine Software, an der man kaum vorbeikommt. Auch in den meisten Betrieben wird sie eingesetzt. Betriebsräten ist es hier zu empfehlen, dass sie ihre Mitbestimmungsrechte konsequent einfordern. Am besten ist es, den Einsatz von Microsoft 365 mit einer Betriebsvereinbarung zu reglementieren.
Will der Arbeitgeber Beschäftigte betriebsbedingt kündigen, muss er vorher zwingend eine Sozialauswahl vornehmen. Tut er dies nicht oder macht er dabei schwere Fehler, ist eine darauf beruhende Kündigung unwirksam. Die Sozialauswahl klärt die Frage, welche von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern gehen müssen.
Nachdem der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung gegen die Kleiderordnung verstoßen hat, kündigte der Arbeitgeber ihm. Der Arbeitgeber gewann vor Gericht als der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagte. Die Arbeitsschutzkleidung obliegt im Rahmen seines Direktionsrechts dem Arbeitgeber.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Entgelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG) sollen die Verteilungsgerechtigkeit im Betrieb sicherstellen. Deshalb gelten sie nur bei kollektiven Tatbeständen, die mehrere oder alle Arbeitnehmer betreffen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Während der Teilnahme an einem freiwilligen Firmenlauf verletzt sich eine Arbeitnehmerin. Die Unfallkasse lehnt ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die Arbeitnehmerin nicht der Beschäftigung beim Arbeitgeber nach ging.
Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur dann zulässig, wenn zu erwarten ist, dass der Beschäftigte auch in Zukunft immer wieder arbeitsunfähig erkrankt. Das ist die sogenannte negative Prognose. Waren die Fehlzeiten der Vergangenheit durch Unfälle begründet, kann diese negative Prognose nicht gestellt werden, so das LAG Köln.
Betriebsratsmitglieder sehen sich vielen Fragen der Kollegen ausgesetzt. Und die möchten häufig sofort eine Antwort auf oft komplizierte Probleme. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Mitglied eine falsche Auskunft oder einen falschen Rat gibt. Doch in solchen Fällen ist klar: Für eine falsche Beratung haften betriebliche Interessenvertreter grundsätzlich nicht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Grundsätzlich ist die Entscheidung darüber, ob der Arbeitgeber eine Gewinnbeteiligung für die Beschäftigten einführt oder nicht, mitbestimmungsfrei. Der Arbeitgeber kann somit allein entscheiden, ob er dies überhaupt möchte, wie hoch der Anteil dieser Beteiligung ist und welche Zwecke er damit verfolgt.
Der Arbeitsschutz ist in deutschen Betrieben umfassend geregelt. Für die Beschäftigten ist es daher gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Hier hilft der Gesetzgeber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wichtigsten Vorschriften zum Arbeitsschutz auszuhängen. Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG überwachen, ob Ihre Geschäftsleitung dieser Pflicht nachkommt.
Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut 10 % weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Personalplanung ist ein Schlüssel für den Erfolg eines Betriebs – und damit immer auch ein zentrales Thema der Betriebsratsarbeit. Um mit der Geschäftsleitung hier auf Augenhöhe verhandeln und die richtigen Weichen für die Kollegen stellen zu können, hat das BetrVG der Arbeitnehmervertretung in § 92 wichtige Rechte eingeräumt.
Wenn es um den Schutz von Hinweisgebern in den Betrieben geht, ist der Betriebsrat nicht außen vor. Er hat einige Mitbestimmungsrechte, die er nutzen sollte. Am besten geht das durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
Welcher Betriebsrat kennt das nicht? Die Beschäftigten finden, Sie tun nicht genug, der Arbeitgeber stellt sich in Verhandlungen stur und im Gremium herrscht auch nicht immer Einigkeit. Als Arbeitnehmervertreter sehen Sie sich oft unangenehmen Gemengelagen ausgesetzt und versuchen nicht selten vergeblich, es jedem recht zu machen. Denn oftmals sitzen Sie zwischen allen Stühlen. Eigenschaften wie Ruhe, innere Stärke und Widerstandskraft, also Resilienz, machen Ihr Leben da deutlich leichter.
Während der Kläger positiv auf Corona getestet wurde, kam es zu einer Erneuerung der Quarantäneregelungen. Der Arzt stellte keine neue Krankschreibung aus. Als der Arbeitgeber Lohn abzog, hat der Arbeitnehmer dagegen geklagt.
Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören für die meisten Betriebsräte zur Tagesordnung. Je nachdem, wie ernst die Situation ist und wie uneinsichtig sich der Arbeitgeber zeigt, desto eher kann schnelle Hilfe nötig sein. Genau diese Möglichkeit schafft ein Gerichtsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Mit Blick auf die fortschreitenden Digitalisierung ist dieses Urteil sehr interessant. Der Arbeitgeber geht seiner Unterrichtungspflicht auch in digitaler Form nach und muss die Unterlagen hierfür nicht in gedruckter Form vorlegen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Arbeitnehmer (und Dritte) schützen, wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verpflichtet fast alle Unternehmen, interne Meldestellen für solche Hinweise einzurichten.
Die Rechtsprechung zur Frage der Anerkennung von Arbeitsunfällen im Homeoffice ist um eine wichtige Entscheidung reicher: Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kontrolle einer defekten Heizung keine ausschließlich privat veranlasste Tätigkeit ist.
AT-Angestellte gehören meist eher zu den privilegierten Gruppen innerhalb der Belegschaft: Sie sind in der Regel höher qualifiziert und verdienen daher nicht schlecht. Im Rahmen der Betriebsratstätigkeit stehen diese Beschäftigten daher vielleicht nicht so im Fokus. Dennoch ist das Gremium aber auch für AT-Angestellte zuständig.
Wenn der Arbeitgeber den Betrieb verkauft, ist dies regelmäßig ein Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Vorgang hat weit reichende Folgen für die Beschäftigten: Ihre Arbeitsverträge gehen auf den Käufer über. Aber auch für den Betriebsrat und die Geltung von Betriebsvereinbarungen kann sich einiges ändern.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Ein aktuelles Urteil des BAG verschafft Teilzeitbeschäftigten wichtige Rechte: Erhöht sich ihre Arbeitszeit, muss der Arbeitgeber eine Zulage ebenfalls im selben Umfang erhöhen. Betriebsräte sollten Kollegen in Teilzeit über die Entscheidung informieren.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Mit dem Aufkommen von künstlichen Intelligenzen wie beispielsweise ChatGPT entstehen zahlreiche rechtliche Fragen. So auch in Betrieben und Betriebsräten.
Zeitnot ist eines der größten Probleme für viele betriebliche Interessenvertreter. Gerade Routineaufgaben und „Bürokleinkram“ binden Energie, die dann bei viel zentraleren Aufgaben fehlt. Doch das muss nicht sein. Denn § 40 BetrVG gibt Ihnen das Recht, sich personelle Unterstützung zu holen. Scheuen Sie sich nicht, dieses auch einzufordern.
Bei der Verschmelzung zweier Betriebe bleiben die Betriebsräte vorerst im Amt. Bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist, haben die Betriebsratsmitglieder ein Restmandat.
Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe mit Betriebsräten hat, ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht von den einzelnen Betriebsräten innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.
§ 74 BetrVG sieht vor, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zum Gespräch treffen. Weigert sich der Arbeitgeber, mit dem Gremium zu sprechen, verstößt er gegen das Gesetz, wie das LAG Hamburg entschied.
Wenn es um das Thema Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat wertvolle Möglichkeiten zur Mitbestimmung, allen voran nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Dabei müssen Sie jedoch stets gesetzliche und etwaige tarifliche Vorschriften im Blick haben. Diese haben in der Regel Vorrang vor Ihren Mitbestimmungsrechten.
Schichtarbeit ist mit besonders großen Belastungen für die Arbeitnehmer verbunden. Deshalb ist es wichtig, die Schichtpläne so zu gestalten, dass sie möglichst gut die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht, um das sicherzustellen.
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, den Beschäftigten Pausen zu ermöglichen. Nach § 4 ArbZG ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, die in zwei Pausen zu je 15 Minuten aufgeteilt werden kann, zwingend vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden beträgt die (auch wieder aufteilbare) Gesamtpausenzeit mindestens 45 Minuten.
Das Arbeitsrecht ist vor allem für den Schutz der Arbeitnehmer gedacht. Sichtbar wird das unter anderem an einer allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Diese spielt vor allem, aber nicht nur im Arbeitsschutz eine große Rolle.
Der Betriebsrat hat bei der Teilzeit keine speziellen Mitbestimmungsrechte. Dennoch ist es für Gremiumsmitglieder zu empfehlen, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Teilzeitarbeit zu kennen. So kann der Betriebsrat zum einen leichter seiner Überwachungspflicht nach § 80 Abs. 1 BetrVG nachkommen. Und zum anderen hilft das bei der Beratung von Kollegen, die in Teilzeit gehen möchten bzw. schon sind.
In der Insolvenz sind bei der Kündigung der gesamten Belegschaft alle Vorgaben des Kündigungsschutzes einzuhalten. Insbesondere gilt das für das zentrale Element der Sozialauswahl, das in jedem Fall beachtet werden muss.
Die Betriebsvereinbarung ist das wichtigste Mittel zur Gestaltung für Betriebsräte. Dieser bindende Vertrag schafft klare Rechte und Pflichten. Konflikte und Unsicherheiten werden vermieden. Allerdings können sich Situationen verändern – und dann kann es dazu kommen, dass eine bestehende Vereinbarung besser beendet werden sollte.
In vielen Betrieben gibt es ausländische Kollegen. Die Integration in die Belegschaft ist damit eine zentrale Aufgabe von Geschäftsleitung und Betriebsrat. Der Betriebsrat ist gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sogar gesetzlich verpflichtet, die Integration ausländischer Arbeitnehmer und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Wenn Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig erkrankt waren, sind sie unter Umständen nicht in der Lage, sofort wieder voll ins Berufsleben zurückzukehren. Zielführender ist in solchen Fällen oft eine gestaffelte Rückkehr. Den gesetzlichen Rahmen hierfür schafft § 74 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) mit der Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Interne Stellenausschreibungen haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Gerade Betriebe, die es schwer haben, geeignetes Personal zu finden, setzen vermehrt darauf, das bereits vorhandene Potenzial innerhalb der Belegschaft zu nutzen und zu fördern. Das kann der Betriebsrat durch sein Recht aus § 93 BetrVG noch unterstützen.
Gilt Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)? Und wann ist eine Freistellung erforderlich? Das sind zwei der wichtigsten Fragen, wenn es um die Arbeitszeit von Betriebsratsmitgliedern geht.
Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befanden, wurden von ihrem Arbeitgeber von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen. Dies ist keine unzulässige Altersdiskriminierung.
Rechtsgrundlage für die Arbeitszeitregelungen hinsichtlich von Schwangeren und stillenden Müttern ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es soll Frauen während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besonders schützen und gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Das Thema Arbeitszeiterfassung sorgt immer noch für Aufregung: Aufgrund von Grundsatzurteilen des EuGH und des BAG muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geändert werden, um wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung legte im Frühjahr 2023 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Wann dieser jedoch verabschiedet wird und wann die Änderungen in Kraft treten, ist weiter unklar.
Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.
Nun ist sie online: Ihre Informationszentrale für alle Aufgaben des Betriebsrats. Auf unserer neuen Website finden Sie vom Experten-Rat bis zur Muster-Betriebsvereinbarung schnell und komfortabel alles, was Sie für Ihren Betriebsrat brauchen.
Da Unklarheiten über die Formalien eines Wahlvorschlags vorherrschten, musste der Wahlvorstand mehrere Wahlvorschläge aufgrund des Listenkennwortes zurückweisen. Listenkennwörter mit phonetischer Verwechslungsgefahr oder enthaltenen Smileys sind unzulässig.
Der beklagte Arbeitgeber wollte die für eine Schulung der Personalvertretung anfallenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht übernehmen. Seine Begründung war die Möglichkeit der Teilnahme an Webinaren. Der Betriebsrat darf über das Schulungsformat bestimmen, weshalb der Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht verlor.
Ersatzmitglieder spielen für die Betriebsratsarbeit eine zentrale Rolle und stellen nicht selten die Funktionsfähigkeit des Gremiums sicher. Es erleichtert die Arbeit, wenn die wichtigsten Fragen hinsichtlich der Ladung, der Rechtsstellung, des Schulungsanspruchs, aber auch des Ausschlusses und des Kündigungsschutzes für Ersatzmitglieder geklärt sind.
Es geht in der Mediation darum, Lösungen für Probleme zu finden. Mediation ist die Kunst, einen Konflikt so zu moderieren, dass alle Parteien als Gewinner daraus hervorgehen. So können Konflikte außergerichtlich und damit schneller und günstiger gelöst werden.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Für gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, bietet § 102 Abs. 5 BetrVG einen vorläufigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das gilt im Fall eines Sieges in erster Instanz. Danach darf der Betroffene so lange weiterarbeiten, bis der Streitfall endgültig geklärt ist. Dieses Recht soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer als gekündigt gilt, obwohl er eventuell im Recht ist und somit eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis steht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Innovationszyklen der eingesetzten EDV-Systeme sind nur sehr kurz. Das stellt die Betriebsräte vor das Problem, dass sich nicht nur die technischen Möglichkeiten (auch die der technischen Arbeitnehmerüberwachung) rasant fortentwickeln. Auch die hierüber abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen müssen dieser rasanten Entwicklung möglichst standhalten können.
Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Denn hier wird den Kollegen ganz konkret gezeigt, wie sie sicherer arbeiten und Risiken vermeiden können. Diese Schulungen müssen nicht zwangsläufig immer in Präsenz erfolgen – auch virtuelle Unterweisungen funktionieren gut. Das gilt zumindest dann, wenn sie für die richtigen Bereiche eingesetzt und wichtige Regeln eingehalten werden.
Nachdem ein Arbeitsverhältnis endete, verlangte der Arbeitnehmer eine Lohnrückzahlung. Die Arbeitnehmerin arbeitete viel im Home-Office, jedoch war kein objektivierbarer Arbeitsnachweis ersichtlich.
Nachdem der Betriebsratsvorsitzende eine Straftat begangen hat, zeigte der Arbeitgeber den Vorsitzenden an und verhängte ein Hausverbot. Gegen das Hausverbot wehrten sich sowohl das Gremium als auch der Vorsitzende.
Der Konzernbetriebsrat kann ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmervertretung sein. Denn viele wegweisende Entscheidungen werden auf Konzernebene getroffen. Daher ist es sinnvoll, wenn hier auch die Stimme der Beschäftigten Gehör findet. Rechtsgrundlage für die Gründung ist § 54 BetrVG.
Betriebsversammlungen müssen nicht immer mit der kompletten Belegschaft durchgeführt werden. Unter Umständen ist das Format einer Abteilungsversammlung besser geeignet, um konkret auf Probleme in diesem Teil des Betriebs eingehen zu können. § 42 Abs. 2 BetrVG legt fest, wann der Betriebsrat Abteilungsversammlungen durchführen kann.
Wenn ein Betrieb stillgelegt werden soll, ändert sich die rechtliche Stellung des Betriebsrats. Nach § 21 BetrVG hat er ab diesem Zeitpunkt ein Restmandat inne. Solange es notwendig ist, dass er seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnimmt, bleibt er im Amt. Es genügt, wenn nur noch ein Gremiumsmitglied sein Amt ausübt. Allerdings muss der Betriebsrat schon vor der Stilllegung bestanden haben.
Nach einer Videoaufzeichnung, die ein Betriebsratmitglied mit der Unterüberschrift „Komplott unter der Gürtellinie. Will Hersteller mit Lügen Betriebsrat kündigen?“ veröffentlicht hatte, wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung war unzulässig.
Nachdem der Arbeitgeber für den Betriebsrat Notebooks gekauft hatte, weigerte er sich Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Dagegen klagte der Betriebsrat.
Der Betriebsrat ist keine vertrauenswürdige Stelle für Rechtsauskünfte. Das heißt, Kollegen dürfen sich auf entsprechende Aussagen nicht verlassen bzw. riskieren ansonsten Nachteile. Dies stellte das LAG Hamm klar und bestätigte damit die geltende Rechtslage.
Teamsitzungen im Kindergarten, Schulferien, die erkrankte Großmutter und andere „Katastrophen“ lassen auch ein noch so ausgeklügeltes Kinderbetreuungssystem zusammenbrechen. In solchen Notfällen kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Familienpflichten durchaus entgegenkommen. Wir zeigen Ihnen, wie.
Digitale Personalakten sind mittlerweile Standard. Für den Betriebsrat heißt es hier: Kontrollieren Sie, ob sich der Arbeitgeber an alle – insbesondere datenschutzrechtlichen – Vorschriften hält. Rechtsgrundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Außerdem haben Sie hier wichtige Mitbestimmungsrechte.
Nach 50 Jahren gibt es seit diesem Jahr neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Künftig wird die arbeitsmedizinische Vorsorge von Untersuchungen getrennt, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeiterfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.
Mittlerweile ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass Seminaranbieter Gremiumsmitglieder mit attraktiven „Give-aways“ wie etwa (teurer) Fachliteratur oder Tablets locken – besonders jetzt nach den Wahlen. Arbeitgeber müssen dies akzeptieren, so das BAG.
Ein Interessenausgleichs kann ausdrücklich benennen, welchen Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung gekündigt wird. Dadurch kann der Arbeitgeber leichter Mitarbeiter entlassen. Weder die Geschäftsleitung noch der Betriebsrat können die Aufstellung einer Namensliste erzwingen. Sie basiert stets auf einer freiwilligen Vereinbarung der Betriebsparteien.
Der Interessenausgleich (§ 112 BetrVG) kann neben den Einzelheiten der Betriebsänderungen insbesondere mögliche Alternativen aufzeigen. Dabei kann in die Vereinbarung alles aufgenommen werden, was nicht Gegenstand des Sozialplans ist. Damit bleibt im Interessenausgleich außen vor, wie die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden, die der Belegschaft aufgrund der Betriebsänderung entstehen. Diese Fragen sind im Sozialplan zu klären.
Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt, löst mehrere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Zunächst gilt es für das Gremium, mehrere Unterrichtungsansprüche einzufordern. Später folgen dann, am besten unterstützt von externen Beratern, Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.
Die Schwerpunkte im Berufsleben verschieben sich gerade für viele Kollegen: Mittlerweile liegt der Fokus öfter auf den privaten Plänen, wie immer diese auch für jeden einzelnen Beschäftigten aussehen mögen. Manche dieser Vorhaben lassen sich nur im Rahmen einer längeren Auszeit umsetzen, für die Arbeitnehmer Urlaubstage ansparen müssen.
Im Arbeitsrecht machen oft feine Nuancen einen großen Unterschied. So ist das auch bei den Begriffen Ermahnung und Abmahnung. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Definitionen und Konsequenzen zu kennen. Das hat insbesondere für Kündigungen große Bedeutung – und damit auch für die entsprechende Beteiligung des Betriebsrats.
Bundesweit fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte in der Intensivpflege der Krankenhäuser. Eine einfache Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Gerade deshalb muss die Politik in Bund und Ländern endlich handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
So langsam geht es mit großen Schritten Richtung Betriebsratswahlen: Der Wahlvorstand hat in den meisten Betrieben seine Arbeit aufgenommen – oder steht kurz davor. Nicht mehr lange, dann ist die Wahl offiziell eingeleitet. Zeit also für den Endspurt in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Kollegeninformation!
Wenn eine Betriebsschließung aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während dieser Schließung den Arbeitnehmern weiterhin die Vergütung zu zahlen.
Damit alle Betriebsratsmitglieder die Chance auf gleichen Wissensstand der BR-Arbeit haben, ist es notwendig, dass jedes einzelne Gremiumsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats hat.
Nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland (52 %) erhalten Weihnachtsgeld. Dies ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.
Wie immer zum Jahreswechsel gelten auch ab Januar 2022 einige Neuregelungen in den für Betriebsräte und Arbeitnehmer relevanten Bereichen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und der geänderten Wahlordnung gab es bereits 2021 wichtige Neuregelungen in Sachen Gremiumsarbeit – zum Jahreswechsel sind daher erst einmal die Arbeitnehmer dran, wenn es um aktualisierte Vorschriften geht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Tätigkeit im Betriebsrat geht der normalen Arbeit bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern in jedem Fall vor – diese Aussage haben die meisten von Ihnen sicher schon oft gehört. Doch sie stimmt nicht immer: Es gibt eng umrissene Ausnahmen, in denen es umgekehrt sein kann.
Pandemie, Energiekrise, Inflation: Kurzarbeit könnte in den nächsten Monaten wieder häufiger werden. Dann stellt sich die Frage, wie sich die reduzierte Arbeitszeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Das Bundesarbeitsgericht hat dies nun beantwortet und klargemacht, dass in diesem Fall auch der Urlaub anteilig weniger wird.
In § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Fristen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen festgehalten. Diese Vorgaben finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber oder der Beschäftigte kündigt. Für betriebliche Interessenvertreter ist es sinnvoll, diese Fristen zu kennen bzw. zu wissen, wo sie zu finden sind.
Ein hoher Krankenstand kann Betriebe vor enorme Probleme stellen. Manche Arbeitgeber versuchen, dies durch Zahlung einer Anwesenheitsprämie zu lösen. Hierbei hat der Betriebsrat dann mitzubestimmen, wie ein Beschluss des LAG Köln zeigt.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Über Geld spricht man angeblich nicht – doch für viele Beschäftigte ist es sehr interessant, was andere Arbeitnehmer in derselben Branche oder mit derselben Ausbildung verdienen. Für mehr als 100 gängige Berufe bietet das neue Angebot der Hans-Böckler-Stiftung „Wer verdient was?“ auf Lohnspiegel.de aktuelle Daten, detailliert aufbereitet und kostenlos abrufbar.
Wenn Sie mit weiteren Mitgliedern einer Chatgruppe angehören, sollten Sie auch hier vorsichtig sein, über wen Sie sich in welcher Weise äußern. Im vorliegenden Fall haben sich die Mitglieder sehr negativ über den Arbeitgeber und weitere Kollegen ausgetauscht, was eine Kündigung zur Folge hatte.
Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit zählt und somit vergütet werden muss. Der aktuelle Fall handelt von einem Speditionsbetrieb, dessen Fahrer die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung tragen müssen.
Die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrats, daher muss er diese auch vorbereiten und durchführen. Hier ist es hilfreich, wenn die Organisation auf mehrere Schultern verteilt und gut geplant wird. Startschuss ist ein Beschluss des Gremiums über das Abhalten der Betriebsversammlung.
Die Betriebsversammlung ist die Gelegenheit schlechthin, um die Beschäftigten über Ihre Arbeit zu informieren. Die Kollegen wiederum können Fragen stellen und ihre Meinung zu den Tagesordnungspunkten äußern. Um diesen Austausch zu gewährleisten, finden die Versammlungen jedes Quartal statt.
Ein Arbeitsvertrag kam mit Hilfe eines Personalvermittlers zustande. Die Vermittlungsprovision sollte von dem Arbeitgeber bezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis einen gewissen Zeitraum bestehen bleibt. Da der Arbeitnehmer direkt nach Ablauf der Frist kündigte, behielt der Arbeitgeber Teile seiner Vergütung ein.
Vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebsstilllegung aufgrund von Insolvenz wurde ein Interessenausgleich mit Namenslisten beschlossen. Nach Unterzeichnung des Interessenausgleichs kündigte der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis des Klägers betriebsbedingt. Der Insolvenzverwalter gewann vor Gericht.
Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.
In vielen Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist die Problematik des „Holens aus dem Frei“ weit verbreitet. Oft gibt es keine klaren Regeln für den Ersatz bei kurzfristigen Ausfällen. Die Folge: Stress für alle Beteiligten. Doch es gibt Konzepte, die hier Abhilfe schaffen können.
Schwangere und stillende Frauen bestmöglich zu schützen – das ist das Ziel einer Regel zum Mutterschutzgesetz, die der Ausschuss für Mutterschutz kürzlich veröffentlicht hat. Sie soll Arbeitgeber und Betriebsräte praxisnah unterstützen.
Bis Weihnachten dauert es nicht mehr lange – höchste Zeit also, um mit den Vorbereitungen zur Feier im Betrieb zu beginnen. Nach der durch die Coronapandemie bedingten Pause freuen sich die meisten Beschäftigten auf ein geselliges Miteinander am Ende des Jahres. Hierbei gibt es jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Der Betriebsrat steht im Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern: Beide treten mit ihren Erwartungen, Zwängen und Bedürfnissen an ihn heran. Das Gremium versucht in der Regel, es allen recht zu machen. Das ist ein fast aussichtsloses Unterfangen. Denn dabei geraten Sie zu leicht in die Gefahr, jegliches Profil zu verlieren – und damit büßen Sie automatisch Ihre Souveränität und Ihr Selbstbewusstsein ein.
Plant die Geschäftsführung Umstrukturierungen, Personalabbau oder bestimmte Neuerungen, handelt es sich bei diesen Maßnahmen meistens um Betriebsänderungen. Deren Voraussetzungen und vor allem auch deren Folgen sind in den §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Diese Vorschriften bilden auch die Basis Ihrer Mitbestimmung – hin von Unterrichtungsrechten bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs und/oder Sozialplans.
Hält sich der Arbeitgeber nicht an eine geltende Betriebsvereinbarung – in diesem Fall zu Arbeitszeit und Überstunden –, kann der Betriebsrat dagegen klagen. Das entschied das LAG Hessen.
Im Arbeitszeitrecht liegt die Tücke im Detail: Die Einteilung in Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hat unterschiedliche Folgen. Während die Arbeitszeit und auch der Bereitschaftsdienst voll vergütet werden, wird bei Rufbereitschaft meist nur die während dieses Zeitraums tatsächlich angefallene Arbeitszeit bezahlt. Doch es gibt Ausnahmen, in denen Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen müssen, wie der EuGH entschied.
Egal, ob Sie neu im Amt oder schon länger dabei sind: Permanente Weiterbildung ist für Betriebsräte sinnvoll und nötig. Dabei können Gremien aus einem großen Angebot wählen, z. B. längere Präsenzseminare, speziell zusammengestellte Inhouse-Seminare oder schnelle Online-Schulungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Die wichtigsten Informationsrechte finden sich im BetrVG. Doch auch in anderen Gesetzen ist geregelt, wann und wie der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten muss. Dabei sind unterschiedlichste Themen der Gremiumsarbeit betroffen.
Die Klägerin hatte Zugriff auf den Dienstcomputer ihres Vorgesetzten. Dort hat sie private Informationen in einer E-Mail entdeckt. Da es in dieser E-Mail um sexuelle Übergriffe ging, gab die Klägerin diese anonym weiter. Die unbefugte Weitergabe von Daten – insbesondere von sensiblen Daten – rechtfertigte in diesem Fall eine fristlose Kündigung.
Die Personalplanung ist eines der zentralen Themen für den Betriebsrat. Denn sie betrifft die Zukunft des Betriebs und der Kollegen unmittelbar. Je besser der Arbeitgeber plant, desto positiver sind die Folgen für die Beschäftigten. Grund genug für Sie als Betriebsrat, Ihre Ihnen dabei nach dem BetrVG zustehenden Rechte effektiv zu nutzen.
Zwar ist es bis zu den nächsten Sommerferien noch etwas hin, aber in vielen Firmen steht die Urlaubsplanung für 2024 kurz bevor. Urlaubslisten bringen Planbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber darf die Geschäftsleitung die Beschäftigten verpflichten, schon am Anfang des Jahres alle Urlaubstage festzulegen?
Die Urlaubsplanung ist in Betrieben in der Regel eine komplexe Aufgabe. Daher ist es ratsam, dass der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte hierbei möglichst gut nutzt. Eine wichtige Grundlage ist dabei § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Danach darf die Arbeitnehmervertretung nicht nur bei den Grundsätzen zum Erholungs-, sondern auch zu unbezahltem Urlaub und Bildungsurlaub mitentscheiden.
Im Grunde gibt es keine Neueinstellungen mehr ohne Probezeit: Bis zu meist sechs Monate dürfen Arbeitgeber ihre neuen Beschäftigten „testen“ und notfalls schnell wieder entlassen. Betriebsräte sind gut beraten, die Kollegen auch in dieser Anfangszeit bestmöglich zu unterstützen.
Alle Fragen rund um das Arbeitsentgelt sind für die Kollegen von größter Bedeutung – schließlich arbeitet keiner (nur) zum Spaß. Diese Wichtigkeit hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem Betriebsrat mit § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG gleich zwei erzwingbare Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Damit sind Sie an vielen wichtigen Entscheidungen beteiligt – besonders, wenn Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist.
Die Tariflöhne in Deutschland sind im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 1,7 Prozent gestiegen, wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt. Wegen starker Preiserhöhungen kam es allerdings – rechnerisch – zu einem Reallohnverlust.
Die Rechte des Betriebsrats auf Unterrichtung sind gesetzlich klar geregelt. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt? Manchmal kommen betriebliche Interessenvertreter bei der Geschäftsleitung nicht weiter. Dann bleibt entweder der Weg zum Arbeitsgericht oder zur Einigungsstelle oder Sie können einen letzten außergerichtlichen Versuch starten.
Gemäß § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern.
Ohne ausreichende Informationen über das Geschehen im Betrieb, insbesondere über die Vorhaben und Pläne des Arbeitgebers, könnte die betriebliche Interessenvertretung weder ihre Mitwirkungs- noch ihre Mitbestimmungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen und damit die gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Information der Kollegen gehört zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Doch über was darf das Gremium bei seiner Öffentlichkeitsarbeit die Arbeitnehmer überhaupt alles informieren? Grundsätzlich lautet die Antwort: Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen allein (d. h. ohne Zustimmung des Arbeitgebers) über den Inhalt und Umfang der Informationen. Sie prüfen in der Sitzung, welche Sachverhalte Sie den Kollegen mitteilen möchten und mit welchem Informationsmedium.
Das BAG hat in einem Urteil erläutert, in welchen Fällen der Beweiswert eines ärztlichen Attests erschüttert ist – etwa dann, wenn am Ende eines Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist und Krankheitsdauer exakt übereinstimmen.
Für Betriebsräte gehört die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zwar nicht zur Tagesordnung, aber hin und wieder kann es doch zu einem solchen öffentlichen Auftritt kommen. Denn eine Podiumsdiskussion bietet Ihnen das perfekte Forum, um sich als kompetenten und sympathischen Experten zu präsentieren – und um Werbung für den Betriebsrat zu machen.
§ 30 BetrVG erlaubt es Betriebsratsgremien, ihre Sitzungen virtuell oder als Telefonkonferenzen abzuhalten. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist die Möglichkeit von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.
Frauen erhalten vielfach immer noch weniger Gehalt als Männer bei vergleichbarer Arbeit. Doch das muss nicht sein: Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt, dass diese Lohnunterschiede in Betrieben mit Gleichstellungsmaßnahmen deutlich geringer ausfallen.
Beschäftigte in Teilzeit können sich einen Arbeitsplatz teilen. Dieses sogenannte Job Sharing ist in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Betriebsräte können dabei grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmen.
In jedem Betrieb gibt es Abläufe und Strukturen, die verbesserungswürdig sind. Häufig wüssten die betroffenen Kollegen auch genau, was sich ändern
müsste. Um diese Schwachstellen zu finden und zu beheben, ist es daher äußerst hilfreich, die Mitarbeiter zu befragen.
Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist in aller Munde. Klar ist, dass diese neue Technologie die Arbeitswelt revolutionieren wird. Weniger klar ist häufig, wo, wann, wie und in welchem Ausmaß genau. Für Betriebsräte wirft diese sich in atemberaubendem Tempo entwickelnde Umwälzung viele Fragen auf, bietet aber durchaus auch Chancen.
Unter einer inneren Kündigung wird der Entschluss eines Arbeitnehmers verstanden, seine Leistungsbereitschaft und seinen Arbeitseinsatz bewusst, aber stillschweigend, zurückzunehmen. Diesen Prozess vollzieht der Betroffene möglichst unauffällig, da er seine Arbeitsstelle behalten möchte.
Akut werden kann das Bauen sogenannter Rentenbrücken vor allem bei der Verhandlung von Sozialplänen nach § 112 BetrVG, also immer dann, wenn Betriebsänderungen anstehen. Der Sozialplan wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart. Deshalb ist es für Arbeitnehmervertreter hilfreich, die Grundzüge solcher flexiblen Vorruhestandsmodelle zu kennen. Diese können für ältere Kollegen eine sinnvolle Option sein, falls die Rahmenbedingungen stimmen.
Der Sozialplan gemäß § 112 BetrVG regelt den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Beschäftigten infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen können. Er ist damit das wichtigste Hilfsinstrument des Betriebsrats für die betroffenen Kollegen.
Der Arbeitgeber erließ ein Verbot der privaten Mobiltelefonnutzung während der Arbeitszeit. Der Betriebsrat klagte auf Mitbestimmungsrecht. Er verlor vor Gericht, da das Verbot das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten betrifft.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie untersucht, welchen Stellenwert Gesundheitsthemen in den Betrieben haben. Die Ergebnisse geben zumindest Anlass zur Hoffnung.
Der Betriebsrat wird durch Arbeitsgruppen entlastet und intensiviert gleichzeitig den Kontakt zu den Beschäftigten, indem diese in Ihre Tätigkeit einbezogen werden. Hört sich das nicht gut an? Das geht – möglich macht das § 28a BetrVG: Danach können Sie Arbeitsgruppen bilden; allerdings nur in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Im Rahmen der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit (KAPOVAZ) vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass sich die Arbeitszeit variabel nach der Menge der anfallenden Arbeit richtet. Rechtsgrundlage ist § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), denn die KAPOVAZ ist eine Form der Teilzeit.
Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, mobile Arbeit im Betrieb zu gestalten. Das LAG München hat dieses Recht nun eindeutig bestätigt: Die Richter urteilten, dass der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber hat, wenn dieser gegen eine zu mobiler Arbeit geschlossene Betriebsvereinbarung verstößt.
Eine Abmahnung ist eine ernsthafte Warnung an den Arbeitnehmer und kann im schlimmsten Fall bei weiterem Fehlverhalten zur Kündigung führen. Zwar darf der Betriebsrat hier grundsätzlich nicht mitbestimmen und muss meist auch nicht vom Arbeitgeber informiert werden. Dennoch wenden sich viele betroffene Kollegen an das Gremium und bitten um Rat.
Die Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder ist im BetrVG nur sehr grob geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Verwirklichung des Untreuetatbestands bei der Gewährung einer zu hohen Vergütung an Betriebsräte für Rechtsunsicherheit bei den Betrieben gesorgt. Anlass genug, um über eine gesetzliche Neuregelung nachzudenken, deren Entwurf nun vorliegt.
Das BAG stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass bei einer fehlenden Arbeitszeitvereinbarung bei der Arbeit auf Abruf grundsätzlich die gesetzliche Regelung des § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) greift. Eine Abweichung davon ist nur ausnahmsweise zulässig.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Das Bundesarbeitsgericht definiert die Behinderung der Betriebsratsarbeit als jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, ohne dass ein Verschulden (des Arbeitgebers oder eines Dritten) erforderlich wäre. Eine solche Behinderung ist gesetzlich verboten.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
In vielen Unternehmen bekommen die Beschäftigten sogenannte Sondervergütungen, also spezielle zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers wie etwa das Weihnachtsgeld. Auch das Urlaubsgeld und Jubiläums- sowie Treueprämien zählen dazu. Gerade Arbeitnehmer mit eher niedrigem Einkommen planen solche Zahlungen fest ein, z. B. für Anschaffungen oder Urlaube. Doch im Krankheitsfall heißt es unter Umständen, auf das Extragehalt verzichten zu müssen.
Die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Big Data auch in der Arbeitswelt führt zu neuen Fragen und Herausforderungen: Welche Folgen haben immer ausgeklügeltere Datenerfassungs- und -auswertungssysteme im Hinblick auf die Überwachung der Beschäftigten? Werden Kündigungen künftig das Ergebnis automatisierter Prozesse sein?
In den meisten Betrieben arbeiten Beschäftigte mehrerer Generationen. Wegen der oft je nach Alter und Lebenssituation unterschiedlichen Bedürfnisse kann es beim täglichen Miteinander durchaus zu Konflikten kommen. Hier ist auch der Betriebsrat gefragt, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Ideen zu entwickeln, damit die Beschäftigten aller Altersgruppen besser zusammenwachsen und voneinander profitieren können.
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Frau B. hat an vielen Tagen ein solches Pensum zu bewältigen, dass ihr die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von täglich acht Stunden nicht reicht. In der Regel bleibt sie dann mindestens zehn Stunden pro Tag im Büro, manchmal noch länger. Damit ist sie nicht alleine, sodass sich im Betrieb ein wahrer Überstundenberg angehäuft hat. Um diesem Dilemma zu entgehen, dokumentiert der Arbeitgeber nur Arbeitszeiten bis täglich neun Stunden. Diese Stunden werden finanziell ausgeglichen. Alle weiteren geleisteten Stunden fallen unter den Tisch. Ist das Verhalten des Arbeitgebers rechtmäßig?
Der Arbeitgeber hat zur Registrierung von Fehlverhalten im Betrieb das „Gelbe Karten“ Prinzip für Verwarnungen eingeführt. Das Gericht beschloss, dass die „Gelbe Karte“ eine Betriebsbuße ist und in jedem Fall weiter geht als eine Abmahnung.
Die Klägerin ist außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers mit dem Fahrrad gestürzt. Der Unfall gilt als Arbeitsunfall.
Der Anteil von Frauen an der Spitze privatwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland lag 2020 bei 27 Prozent. Damit sind Frauen auf der ersten Führungsebene nach wie vor stark unterrepräsentiert, denn ihr Anteil an allen Beschäftigten in der Privatwirtschaft liegt bei 43 Prozent. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Im Zuge einer Betriebsratswahl hat der Betriebsrat den Arbeitgeber aufgefordert ihm die E-Mail-Adresse von Mitarbeitern bereitzustellen. Der Arbeitgeber kam dieser Aufforderung nicht nach. Der Richter entschied zugunsten des Betriebsrats.
Sobald ein Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht, muss ein Gesamtbetriebsrat gegründet werden. Das gilt zumindest dann, wenn es in mindestens zwei der Betriebe Betriebsratsgremien gibt. Ob jeweils der örtliche Betriebsrat oder der Gesamtbetriebsrat zuständig ist, ist im Gesetz geregelt. Dennoch gibt es hin und wieder Unklarheiten.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Der Arbeitgeber ist unter Umständen verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu wiederholen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres nach einem abgeschlossenen BEM erneut länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Das hat das BAG entschieden.
Pausen müssen ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sein – so schreibt es das Arbeitszeitgesetz vor. Doch können Arbeitgeber diese Zeit einfach automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen? Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie unsere Expertin erklärt.
Gerade in Pflegeberufen sind überdurchschnittlich viele Kollegen von einem Burnout bedroht, nach Untersuchungen trifft das fast auf ein Drittel (!) der Beschäftigten zu. Der Wunsch, perfekte Arbeit zu leisten und für die zu Pflegenden da zu sein, muss in Einklang gebracht werden mit einer oft dünnen Personaldecke und daraus folgender hoher Arbeitsbelastung. Dazu kommen noch anstrengende Schichtdienste.
Die Information der Kollegen gehört zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Denn die haben ein Recht darauf, über Ihre Arbeit und Projekte auf dem Laufenden gehalten zu werden. Dabei können Sie auf verschiedene Wege setzen, wie etwa Betriebsversammlungen, Gespräche, E-Mails oder das Schwarze Brett. Wichtig ist nur, dass die Öffentlichkeitsarbeit da an ihre Grenzen stößt, wo es um den Umfang der Meinungsfreiheit, der Geheimhaltungspflicht sowie eventuell zu berücksichtigende Urheberrechte geht.
Nachdem die Klägerin einen Bürostuhl mitnahm, wurde sie entlassen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. In ihrem speziellen Fall gewann sie vor Gericht.
Damit es nach der Betriebsratswahl möglichst schnell losgehen kann, muss der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung einberufen. Darin werden der Vorsitzende des Betriebsrats sowie dessen Stellvertreter gewählt.
In der Regel müssen ausgebildete Fachkräfte, die einen Berufswechsel in eine Helfertätigkeit vollziehen, Lohneinbußen hinnehmen. Das gilt aber nicht immer: Rund 15 Prozent verdienen danach sogar mehr, wie eine aktuelle Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung) zeigt.
Betriebsänderungen haben oft gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten. Als Schutzmechanismus sieht der Gesetzgeber hier den Sozialplan und den Interessenausgleich vor. Doch vielfach fristet der Interessenausgleich in diesem Zusammenhang ein – ungerechtfertigtes – Schattendasein.
Wer im Betriebsrat ist, steht auch ein Stück weit im Licht der Betriebsöffentlichkeit. Vor allem Gremiumsvorsitzende können davon ein Lied singen. In die Situation, Reden zu halten, kann aber durchaus jedes Mitglied kommen. Deshalb ist es sinnvoll, sich einige wichtige Tipps anzueignen. Ansonsten gilt hier, dass vor allem Übung den Meister macht.
Wenn ein Mitglied des Gremiums vorübergehend verhindert ist, muss das gemäß der Liste als Erstes zu ladende Ersatzmitglied kontaktiert werden. Der Betriebsratsvorsitzende ist verpflichtet, das Ersatzmitglied von dem Ausscheiden bzw. der Verhinderung des Betriebsratsmitglieds unverzüglich zu unterrichten. Er muss das Ersatzmitglied auch zur nächsten Betriebsratssitzung einladen.
Ziel des ab 2023 geltenden Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es darum, überall in der Welt grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu sichern. Somit müssen deutsche Unternehmen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Auch der Betriebsrat kann und sollte sich hier einbringen.
Die letzten Monate haben wieder mehr Streiks gesehen, und es könnte gut sein, dass im Zuge der explodierenden Lebenshaltungskosten weitere Arbeitskämpfe dazukommen. Daher ist es für Betriebsräte hilfreich zu wissen, welche Rechte sie in dieser Situation haben.
Nicht freigestellte Betriebsräte haben nach § 37 Abs. 2, 3 BetrVG das Recht, für die erforderliche Betriebsratstätigkeit von ihrer Arbeit befreit zu werden. Das heißt, dass das Betriebsratsmitglied ohne Minderung des Arbeitsentgelts von seiner beruflichen Tätigkeit zu befreien ist, soweit es nach Art und Umfang des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Fast in jedem Betrieb sind regelmäßige Mitarbeitergespräche eines der Hauptführungsinstrumente. Basis hierfür ist das Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO (Gewerbeordnung). In der Regel müssen Arbeitnehmer zu solchen Treffen erscheinen; nur ausnahmsweise dürfen sie die Teilnahme verweigern.
Zu den personelle Einzelmaßnahmen zählen auch Ein- und Umgruppierung, die die Höhe des Arbeitsentgelts der Beschäftigten bestimmen. Achtung: Der Betriebsrat darf hier nur mitentscheiden, wenn der Betrieb über ein Entgeltschema verfügt.
Das wesentliche Merkmal einer Einstellung ist die Eingliederung einer Person in den Betrieb, um zusammen mit anderen Beschäftigten den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu erfüllen. Unerheblich ist dabei, in welchem Rechtsverhältnis derjenige zum Arbeitgeber steht und ob es überhaupt eines gibt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Betroffene tatsächlich im Betrieb arbeitet und dabei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers untersteht.
Das Recht zur Versetzung kann sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrags oder aus dem Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ergeben. Sind im Arbeitsvertrag Art und/oder Ort der Arbeitsleistung vertraglich vereinbart und fehlt eine Versetzungsklausel, so besteht keine Möglichkeit für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu versetzen. Der Wechsel des Arbeitsbereichs kann dann nur über eine Änderungskündigung erreicht werden.
Untersuchungen zeigen immer wieder, dass nur die Höhe des Gehalts nicht allein zur Zufriedenheit der Beschäftigten beiträgt. Arbeitgeber sind daher gehalten, den Beschäftigten einen gewissen Mehrwert zu bieten: Corporate Benefits sind Leistungen und Angebote, die Mitarbeiter gewissermaßen „on top“ bekommen. So steigt die Zufriedenheit der Beschäftigten – das sollte auch das Ziel des Betriebsrats sein.
Die Fehlzeiten deutscher Arbeitnehmer erreichten im ersten Quartal 2023 ein neues Rekordhoch. Und das, obwohl die Krankmeldungen bereits 2022 kontinuierlich gestiegen waren. Diese Nachricht sollte Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen alarmieren. Denn oft sind viele Krankheitstage ein Zeichen, dass etwas im Betrieb nicht rund läuft.
Wenn Hunde mit an den Arbeitsplatz genommen werden, kann dies für die Arbeitsatmosphäre viele positive Effekte haben. Doch Voraussetzung ist stets, dass es sich um ein verträgliches und gut erzogenes Tier handelt.
Besonders in diesem Jahr der Inflation und Kostensteigerung freuen sich viele Beschäftigte auf das Weihnachtsgeld. Etwa rund die Hälfte aller Arbeitnehmer kommt in den Genuss dieser Gratifikation.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die meisten Gremien haben ihre Wahlvorbereitung inzwischen fast abgeschlossen. Damit auf den letzten Metern nichts schiefgeht, ist es sinnvoll, sich noch einmal wichtige rechtliche Vorgaben zu vergegenwärtigen.
Die Arbeit im Schichtdienst ist sehr belastend und für die Kollegen oft mit großen Einschränkungen verbunden. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich als Gremium für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Am besten geht das über die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte.
Der Arbeitsschutz besteht bei uns aus vielen wichtigen Vorschriften. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wichtigsten Schutzgesetze im Betrieb auszuhängen. So können Beschäftigte leichter sehen, welche Vorschriften gelten. Als Betriebsrat sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Aushangregeln hält. Die Grundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.
Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.
Virtuelle Sitzungen des Betriebsrats sind nach § 30 BetrVG inzwischen dauerhaft erlaubt. Das erleichtert die Gremiumsarbeit in jedem Fall erheblich – ob nun in oder auch unabhängig von einer Pandemie. Einige Grundregeln sind allerdings zur rechtssicheren Durchführung zu beachten.
Mobile Arbeit ist – nicht zuletzt während der Pandemie – nahezu unbegrenzt auf dem Vormarsch: Überall werden E-Mails gecheckt, Präsentationen bearbeitet oder Kalkulationen erstellt. Bisher fehlten hierzu klare gesetzliche Regelungen. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG beinhaltet dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes jetzt ausdrücklich das Recht des Betriebsrats, bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen.
Bisher war nicht klar, ob der Betriebsrat als verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten galt. Mehrheitlich wurde das zwar abgelehnt und nur der Arbeitgeber als solche gesehen, doch ein Rest Unsicherheit blieb. Nun herrscht zum Glück endlich – zumindest ein Stück weit – Klarheit: Ausschließlich der Arbeitgeber gilt als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat viele Neuerungen gebracht. Unter anderem ist nun ein ausdrückliches Beteiligungsrecht beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im BetrVG hinzugekommen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob damit auch wirklich ein Mehr an Mitbestimmung kommt.
Das JArbSchG gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer, Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Es verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem, die strengen Vorschriften zur Arbeitszeit zu beachten.
Der Arbeitsschutzausschuss ist die bedeutsamste Einrichtung, wenn es um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Da die gesetzlichen Vorschriften viel Spielraum bei der konkreten Umsetzung lassen, können gut geschulte und engagierte Ausschussmitglieder eine Menge bewegen, um Kollegen effektiv zu schützen.
Gerade als nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied ist man oft mit mehr Aufgaben und Terminen konfrontiert, als man in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit gut erledigen könnte. Dass Sie Ihre Ressourcen klug einteilen und die richtigen Prioritäten setzen, ist daher entscheidend. Genügend ausgeklügelte Konzepte für effektives Selbstmanagement gibt es – nun müssen Sie „nur“ noch Ihre Methode finden … und umsetzen.
Büroarbeitsplätze sind für Beschäftigte mit körperlichen Einschränkungen oft die beste Möglichkeit, um am Berufsleben teilzunehmen. Für Betriebsräte ist es daher sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wie Büros und die Arbeitsplätze dort möglichst barrierefrei gestaltet werden können.
Rund 60 % der Betriebe, die in der Pandemie Homeoffice ermöglichten, geben an, dass dies meist keine Auswirkungen auf die Produktivität ihrer Beschäftigten hat. Das zeigt eine im November 2021 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört bei vielen Tätigkeiten dazu. Sie kann allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie möglichst gut passt. Um das sicherzustellen, kommt es zuerst auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Der Betriebsrat hat im Bereich der betrieblichen Fort- und Weiterbildung diverse Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte – Gelegenheit genug, sich bei diesem wichtigen Thema kräftig einzumischen und die Beschäftigten zukunftsfähig zu machen. Dabei rücken – befördert auch durch die Corona-Pandemie – digitale Schulungsangebote immer weiter in den Vordergrund.
Während ein Aufhebungsvertrag unmittelbar das Arbeitsverhältnis beendet und daher dieselbe rechtliche Wirkung wie eine Kündigung hat, setzt ein Abwicklungsvertrag voraus, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen ohnehin eintritt. Er beendet das Arbeitsverhältnis nicht selbst, sondern regelt nur die näheren Umstände und rechtlichen Folgen der aus anderen Gründen bevorstehenden Beendigung.
Social Media und Arbeitsrecht – das ist mittlerweile ein Dauerbrenner. Umso mehr Brisanz bekommt diese Diskussion im Moment noch durch die aufgeheizte Stimmung in der Corona-Pandemie. Kritisch wird es für den Arbeitnehmer, wenn dieser sich in einer Form über den Arbeitgeber oder seine Arbeit äußert, die das Arbeitsverhältnis stören könnte.
Auf dem Weg zum Start des Arbeitstages im Homeoffice stürzte der Kläger. Als die beklagte Berufsgenossenschaft Leistungen aus Anlass des Unfalls ablehnte, klagte der Verletzte. Der Kläger gewann vor Gericht.
Aufgrund der in der Pandemie eingeführten Kurzarbeit wurde der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin und verlor vor Gericht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Gremiumsmitglieder, die während ihrer Arbeitszeit Aufgaben für den Betriebsrat erledigen müssen, werden währenddessen unter Fortzahlung des Entgelts von ihrer „normalen“ Tätigkeit freigestellt. Müssen sie außerhalb ihrer Arbeitszeit für die Interessenvertretung ran, haben sie einen Ausgleichsanspruch. Dieses Recht verhindert zum einen, dass sie sich zerreißen müssen, und zum anderen, dass Ihnen durch Ihr Amt finanzielle Nachteile entstehen.
Erfahrene Betriebsratsmitglieder wissen: Mit der Konstituierung geht die Arbeit erst los. So stehen nach der „großen“ Wahl gleich mehrere „kleinere“ Abstimmungen im Gremium an. Denn es sind nicht nur der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu bestimmen, sondern auch die Mitglieder, die in den Ausschüssen arbeiten sollen. Außerdem gilt es unter Umständen, die freigestellten Kollegen zu bestimmen.
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind gerade in Ihrem Amt bestätigt worden oder treten es neu an. Dazu wünschen wir Ihnen alles Gute. Unsere Gesellschaft und unsere Betriebe brauchen Menschen wie Sie, die Verantwortung für andere übernehmen und sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen – heute mehr denn je.
Vielleicht wurde auch bei Ihnen ein Wahlkampf geführt, in dem einige Listen durchaus gegenläufige Ansichten bzw. Interessen vertreten haben? Dann ist es wichtig, gleich zu Beginn der Amtsperiode den Schalter umzulegen: Wahlkampf war gestern, ab jetzt geht es nur noch darum, gemeinsam für die Kollegen das Bestmögliche zu erreichen. Das ist oft leichter gesagt als getan. Teambuilding kann dabei helfen, trotz aller Unterschiede im Gremium effektiv zusammenzuarbeiten.
Verbindliche Entscheidungen trifft der Betriebsrat im Rahmen seiner regelmäßigen Sitzungen per Beschluss. Die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben sind daher die Grundlage jeder Gremiumsarbeit. Wenn Sie diese nicht kennen oder bewusst dagegen verstoßen, kann das unangenehme Folgen haben.
Der Betriebsausschuss ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Betriebsrat mindestens zehn Mitglieder hat. Das bestimmt § 27 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Ist er gebildet, übernimmt dieser Ausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Hintergrund ist eine damit angestrebte Entlastung des Betriebsrats. Dieser kann sich dann besser auf das Wesentliche, also die Ausübung der Mitbestimmungsrechte, konzentrieren.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Rechtsgrundlage dafür ist § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Obwohl das eigentliche Ziel des BEM ist, dem Arbeitnehmer die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, ist es auch eine wichtige Voraussetzung im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung.
Der Betriebsrat wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung. Besondere Rechte hat der Vorsitzende nach dem BetrVG nicht, aber einige besondere Aufgaben. Wer zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist deshalb nicht der Chef – aber eine gewisse leitende und integrierende Rolle kommt ihm natürlich trotzdem zu. Dabei sind einige Eigenschaften und Tools hilfreich, um im Gremium eine gute und produktive Stimmung zu erzeugen.
Jedem von uns passieren Fehler – und das gilt auch für das Arbeitsleben: ein Rechenfehler im Gutachten, eine falsche Bearbeitung einer Bestellung, eine unzureichend gesicherte Ladung oder ein Unfall mit dem Dienstwagen: Beispiele gibt es genug. Dabei entsteht schnell ein beträchtlicher Schaden. Dann stellt sich die Frage, wer dafür aufkommen muss. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie schwer der Fehler wiegt und wer der Geschädigte ist.
Der Jahresabschluss eines Betriebs enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, ihn dem Wirtschaftsausschuss bzw. dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu erläutern. Zudem ist der Abschluss oft die Grundlage für geplante Umstrukturierungen. Damit Sie dem Arbeitgeber hier auf Augenhöhe begegnen können, ist es hilfreich, den Jahresabschluss zu verstehen und auszuwerten.
In den meisten Betrieben wird die Arbeitszeit erfasst. Und auch der Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz voll auf elektronische Systeme. Hier spielt der Datenschutz der Arbeitnehmer eine große Rolle.
Wenn bei einem Kündigungsschutzprozess eine Videoaufnahme als Beweis mit aufgeführt wird, ist dies zulässig. Unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, oder nicht.
Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland hat Zweifel, die aktuelle Berufstätigkeit ohne Einschränkungen bis zum Rentenalter durchhalten zu können. Weitere sieben % sind überzeugt, auf keinen Fall durchhalten zu können.
Viele Beschäftigte leiden unter den hohen Anforderungen des Berufs- und Privatlebens. Die daraus folgenden psychischen Belastungen können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen. Statistisch gesehen sind rund 30 Prozent der Arbeitnehmer betroffen. Grund genug für Betriebsräte, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Gerade in kleineren Betrieben fristet die seit 2019 mögliche Brückenteilzeit immer noch ein Schattendasein: Während in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten immerhin 36 % der Arbeitnehmer dieses Instrument selten bis häufig nutzen, sind dies in kleineren Firmen nur 16 %. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Potenzial für Brückenteilzeit sehen, ist es ratsam, die Beschäftigten bei ihrem Antrag zu ermutigen und zu unterstützen.
Ersatzmitglieder haben eine mitunter schwierige Position: Sie sind unerlässlich, wenn der Vertretungsfall eintritt, und sollen dann am besten als vollwertige Mitglieder agieren können. Doch klar definierte Informations- und Schulungsrechte stehen ihnen nicht immer zu, was einen Einsatz erschweren kann.
Viele deutsche Arbeitgeber sind bereit, ukrainische Flüchtlinge zu beschäftigen. Damit das gut funktioniert, hat der Gesetzgeber etliche bürokratische Hürden abgebaut – mit Erfolg. Dennoch gilt es einiges zu beachten, wenn Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen wollen. Auch Betriebsräte können sich hier sinnvoll einbringen.
Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das die Pflichten der Arbeitgeber bei Einstellungen von Beschäftigten erweitert. Die Mitarbeiter haben künftig ein Recht auf mehr Informationen als bislang. Auch für Betriebsräte ist es hilfreich, die Änderungen zu kennen. Nur dann können sie prüfen, ob sich die Geschäftsleitung korrekt verhält.
Der Betriebsrat hat das Recht auf ein Tablet oder ein Notebook zur Durchführung virtueller Sitzungen. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Kosten übernehmen, wie das LAG Hessen entschied.
Die Klägerin arbeitete als Leiharbeitnehmerin in Teilzeit. Sie erhielt weniger Stundenlohn als vergleichbare Stammarbeitnehmer. Daraufhin klagte sie vor Gericht auf gleiche Bezahlung. Die Klägerin verlor vor Gericht.
Die Arbeit von Betriebsräten ist vielfältig: Ein wichtiger Aspekt besteht darin, regelmäßig auch vor einem größeren Publikum zu sprechen und zu präsentieren. Das fällt nicht jedem Gremiumsmitglied gleich leicht. Doch die gute Nachricht ist, dass jeder ein vernünftiges Maß an Souveränität für solche Aufgaben erreichen kann.
Die Kollegen möchten im Fall der Fälle möglichst schnell und unkompliziert Unterstützung von ihrem Betriebsrat. Deshalb wird es immer wichtiger, für die Beschäftigten ständig ansprechbar zu sein. Dieses Ziel lässt sich mit unterschiedlichen Maßnahmen gut umsetzen – die wichtigste davon ist der regelmäßige Rundgang.
Eine wöchentliche Sprechstunde ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Kontakts mit der Belegschaft. Sie erleichtert es den Arbeitnehmern, sich beim Betriebsrat beraten zu lassen. Das Gremium wiederum kann durch die Sprechstunde die Beschäftigten persönlich und aktuell informieren.
Von der Geschäftsführung richtig verstanden, sollte das Ideenmanagement allen nützen: Die Beschäftigten bringen ihre Ideen ein und fühlen sich wertgeschätzt, der Arbeitgeber profitiert von den Vorschlägen und der Betriebsrat ist aktiv eingebunden. Das Gremium kann im besten Fall dazu beitragen, um gemeinsam mit der Geschäftsleitung zu erreichen, dass ein Ideenmanagement nicht nur wirtschaftliche Vorteile bringt, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert sowie Arbeitsplätze sichert.
Der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss darf gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter zur Einsichtnahme in die Gehaltslisten nehmen. Trotz des Entgelttransparenzgesetzes ist es sinnvoll, dass der Betriebsrat dieses Recht nutzt: Denn gerade in tarifungebundenen Betrieben ohne festes Entgeltsystem ist es um die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit oft nicht gut bestellt.
Die Dauer der Beschäftigungszeit spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis endet: Bei der betriebsbedingten Kündigung kommt die Dauer der Beschäftigung im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Tragen; hier ist sie eines der relevanten Kriterien. Dabei gilt: Je länger jemand in der Firma war, umso schutzwürdiger ist er, sprich umso mehr Sozialpunkte gehen auf sein Konto.
Der Kläger ist Betriebsratsvorsitzender und wurde vom Arbeitgeber als Datenschutzbeauftragter bestellt. Diese Bestellung wurde nach zwei Jahren zurückgezogen, da eine Unvereinbarkeit der beiden Ämter besteht. Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde er als Datenschutzbeauftragter abberufen. Daraufhin klagte der Arbeitnehmervertreter. Er verlor vor Gericht.
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit setzt großes Wissen in verschiedenen Bereichen voraus. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte, Kündigungsgründe, Datenschutz oder Konfliktlösung geht – das nötige Know-how können Gremiumsmitglieder in entsprechenden Schulungen erwerben. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch zu Beginn ihrer Amtsperiode, aber auch immer wieder aus gegebenem Anlass im Verlauf der Tätigkeit als Betriebsrat.
Personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen sowie Versetzungen gehören zu den wichtigsten Themen der Betriebsratsarbeit. Nach § 99 Abs. 2 BetrVG darf der Arbeitgeber diese Maßnahmen nur umsetzen, wenn Sie ihnen entweder zugestimmt haben oder er die fehlende Zustimmung durch das Arbeitsgericht hat ersetzen lassen.
Falls Sie der geplanten personellen Einzelmaßnahme Ihre Zustimmung verweigert haben, muss der Arbeitgeber diese grundsätzlich vom Arbeitsgericht ersetzen lassen, bevor er sie umsetzt. Allerdings darf die Geschäftsleitung die Maßnahmen unter Umständen vorläufig umsetzen – wenn es dafür einen guten Grund gibt.
Ein aktuelles Urteil zeigt, dass sich der Betriebsrat in der Regel nicht auf Webinare verweisen lassen muss. Das gilt zumindest dann, wenn die Schulung erforderlich ist und alle Interessen einbezogen wurden.
Unsere Gesellschaft verändert sich – und damit automatisch auch die Arbeitswelt. Überall zeigt sich, dass Vielfalt und Chancengleichheit in einer modernen Welt nicht nur eine Option, sondern unerlässlich sind. Damit gewinnt Diversity Management im Betrieb extrem an Bedeutung.
Der Betriebsrat verfügt bei der betrieblichen Weiterbildung gemäß §§ 96 bis 98 BetrVG über wichtige Mitbestimmungsrechte. Um diese optimal nutzen zu können, sollte das Gremium berücksichtigen, dass die Digitalisierung auch in der Qualifizierung eine immer größere Rolle spielt. Wer hier auf dem aktuellen Stand ist, hat klare Vorteile.
Von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 dürften über sechs Millionen Beschäftigte profitiert haben. Beim Großteil von ihnen hat sich dadurch nicht nur der Stundenlohn verbessert, auch ihre monatlichen Gehälter sind im Schnitt deutlich gestiegen. Das erläutert eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Nachdem der EuGH und das BAG Arbeitgeber unmissverständlich dazu verpflichtet haben, unverzüglich die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen, gibt es nun auch endlich einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit dazu. Dieser sieht in erster Linie eine Erfassung in elektronischer Form vor, erlaubt davon aber auch Ausnahmen per Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung.
Das Entgelttransparenzgesetz gilt nun schon seit 2018. Doch bisher zeigt es in der Praxis nur wenig Wirkung, wie eine Betriebsrätebefragung der Hans Böckler-Stiftung ergibt. Immerhin: Betriebe mit Betriebsrat stehen besser da als solche ohne.
Beschäftigte, die entweder länger oder öfter krank sind – das ist nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Kollegen und den Arbeitgeber keine einfache Situation. Je weniger einsatzfähig der Arbeitnehmer, desto größer die Probleme. Dann braucht nicht nur der Arbeitgeber Klarheit – auch die Kollegen und (hoffentlich) der Betroffene selbst sollten wissen, mit welchen Tätigkeiten der Arbeitnehmer betraut werden kann. Da kann ein arbeitsmedizinisches Gutachten durchaus nützlich sein.
In allen Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern muss gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Die Geschäftsführung muss diesen Ausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs informieren – nicht mehr und nicht weniger.
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Lieferkette zu kontrollieren. Doch hier sind insbesondere auch die Arbeitnehmervertreter gefragt. Ihren Einfluss beleuchtet eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Plant der Arbeitgeber, etliche Beschäftigte gleichzeitig zu entlassen, spricht man von Massenentlassungen. Rechtsgrundlage sind die §§ 17 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Diese Kündigungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, wenn vorher die Massenentlassungsanzeige erstattet und das nach § 17 Abs. 2 KSchG vorgesehene Unterrichtungs- und Beratungsverfahren mit dem Betriebsrat durchgeführt wurde.
Steht fest, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und kann die Kündigung auch nicht durch mildere Mittel vermieden werden, stellt sich die Frage, welcher von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern gehen muss. Um das zu klären, muss der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführen.
Sie haben bei geplanten Entlassungen ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Durch die in § 102 BetrVG vorgeschriebene Anhörung und die darauffolgende Stellungnahme ist die Vorgehensweise des Betriebsrats in groben Zügen vorgegeben. Wegen des eng gesteckten Zeitrahmens ist ein effizienter und professioneller Ablauf des Verfahrens unerlässlich.
Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Eine sinnvolle Variante kann ein Ampelkonto für die Arbeitszeit sein. Deshalb ist es sinnvoll, hierzu eine Betriebsvereinbarung zu treffen. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.
Inflation und hohe Energiepreise führen zu immer größeren finanziellen Belastungen, die für viele Beschäftigte kaum noch stemmbar sind. Nebentätigkeiten sind ein Mittel, um das Einkommen zu erhöhen. Bei der Annahme eines Zweitjobs gilt es aber im Hinblick auf den Hauptarbeitgeber einiges zu beachten.
In einem aktuellen Urteil stellt das SG Konstanz klar, dass eine Coronainfektion (hier in einem Handwerksbetrieb) ein Arbeitsunfall sein kann. Da das allgemeine Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz höher sei, sei die Anerkennung grundsätzlich möglich. Das gilt allerdings nur, wenn nachgewiesen ist, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet hat.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat eine Verbesserung der Versorgungssituation von Patienten mit chronischem Fatique-Syndrom (CFS) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angemahnt.
Seit August 2022 ist das geänderte Nachweisgesetz in Kraft. Dadurch werden Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten mehr schriftliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Doch nun machen besorgniserregende Meldungen die Runde, dass einige Arbeitgeber versuchen, die Neuregelung als Vorwand zu nehmen, um den Kollegen geänderte (= verschlechterte) Arbeitsverträge vorzulegen.
In Zeiten des allgegenwärtigen Personalmangels kommen viele Beschäftigte an ihre Leistungsgrenzen. Das bedeutet zum einen, dass durch eine länger andauernde Überlastung Kollegen riskieren, krank zu werden, aber zum anderen auch, dass (Gesundheits-)Schäden für Dritte drohen. Dies ist vor allem im Pflege- und Gesundheitsbereich eine Gefahr. Dann ist unter Umständen eine Überlastungsanzeige die richtige Maßnahme.
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 € zahlen: Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Allerdings sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sondern diese Leistung ist freiwillig. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, auf die Zahlung der Prämie hinzuwirken?
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie optimal an ihren Träger angepasst ist. Dabei sind einige ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie Ihr Kontrollrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Punkte ausreichend beachtet.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
In vielen Fällen betreffen Mitarbeitergespräche die Ebene zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sind damit dem Einflussbereichs des Betriebsrats entzogen. Doch es gibt auch Situationen, in denen eine Mitbestimmung durch das Gremium möglich ist.
Für Praktikanten gelten mitunter andere Regeln als für „normale“ Beschäftigte. Für Betriebsräte ist es hilfreich, sich hier wenigstens einen Überblick zu verschaffen. Denn nur dann können sie kontrollieren, ob sich der Arbeitgeber korrekt verhält.
Wer in den letzten Jahren vor der Rente nur noch Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen empfindliche Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.
Zu viel Alkohol, Abhängigkeit von Tabletten – viele Arbeitnehmer sind entweder suchtgefährdet oder leiden eventuell schon an einer Suchterkrankung. Betriebliche Suchtbeauftragte bzw. -berater spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen solche Probleme. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist daher äußerst sinnvoll.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Pandemie ist überstanden, doch das heißt nicht, dass es keine Coronainfektionen mehr gibt. Mittlerweile holt die Rechtsprechung auf, und es finden sich wieder einige Urteile, die insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung einer Erkrankung als Arbeitsunfall wertvolle Informationen liefern.
Sind in einem Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer tätig, hat das Gremium nach § 28 Abs. 1 BetrVG das Recht, Ausschüsse zu bilden. Diese befassen sich schwerpunktmäßig mit wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit und ermöglichen es der Arbeitnehmervertretung, die vielfältigen Tätigkeiten effizienter zu erledigen. Solchen Ausschüssen überträgt der Betriebsrat dann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung.
Verlässliche Kontakte sind zu einer Überlebenstechnik geworden – eine Antwort auf die Unsicherheiten und Anforderungen unserer Zeit. Nehmen auch Sie die Hilfe an und leisten Sie diese im Austausch, werden Sie Networker! Hier können insbesondere Netzwerke (mit anderen Betriebsräten) und Gewerkschaften hilfreich sein – aber auch vertrauensvolle Kontakte zu Mitgliedern der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung sind oft nützlich.
Was auch immer der Grund für die Krise eines Unternehmens sein mag, die Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Das gilt ganz unabhängig von den reinen Fakten (möglicher Stellenabbau, Verkauf, (Teil-)Schließung etc.) bereits für die ersten noch vagen Anzeichen, dass „etwas im Busch ist“. Dafür sind Belegschaften besonders anfällig dank des berühmt-berüchtigten Flurfunks – an dem ja auch oft etwas dran ist.
Überlassen Sie dem Arbeitgeber bei der Infoarbeit nicht kampflos das Feld! Denn wegen einer nicht vorhandenen Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ist es häufig an der Tagesordnung, dass sich die „andere Seite“ Erfolge alleine auf die Fahnen schreibt, an denen auch oder sogar besonders der Betriebsrat Anteil hat.
Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets im letzten Sommer wird nun 2023 der Nachfolger kommen: Mit dem 49-Euro-Ticket ist dann deutschlandweit die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) möglich. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, gerade wird häufig der 01.05.2023 genannt.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Pflicht der Arbeitgeber hinsichtlich der Erfassung der Arbeitszeit hat für viel Aufsehen gesorgt. Mittlerweile ist auch die ausführliche Begründung der Richter veröffentlicht. Damit lässt sich nun besser einschätzen, welche Folgen für die Betriebe entstehen und was Betriebsräte hier tun können.
Die Rechtsprechung des BAG zur Übertragbarkeit von Urlaub bzw. zum Verfall nicht genommener Urlaubstage ist zurzeit in aller Munde. Das Gericht hat nun deutlich gemacht, dass die Verjährung für Urlaub nur dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber seinen diesbezüglichen Hinweis- und Mitwirkungspflichen nachkommt.
Fahrt- und Reisekosten, die den Mitgliedern des Betriebsrats im Rahmen ihrer Aufgaben entstehen, muss der Arbeitgeber erstatten, so regelt es § 40 Abs. BetrVG. Für den Weg von der Wohnung zum Betrieb gilt das allerdings nur eingeschränkt.
Neues Jahr, neue Vorschriften – das gilt auch für den Januar 2023. Die wichtigsten Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts finden Sie hier kurz zusammengefasst.
Zielvereinbarungen sind natürlich in erster Linie eine individualrechtliche Angelegenheit. Doch auch hier greift der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 BetrVG. Sonst könnten Sie nicht prüfen, inwieweit Ihre Mitbestimmungsrechte berührt sind.
Teilzeit geht auch den Betriebsrat etwas an. Denn zum einen gibt es hier einige Mitbestimmungsrechte des Gremiums und zum anderen ist der Betriebsrat verpflichtet, den Arbeitgeber zu kontrollieren. Ob dieser sich in Teilzeitfragen korrekt verhält, kann die Arbeitnehmervertretung allerdings nur prüfen, wenn sie sich mit dem Thema Teilzeit beschäftigt.
Die Klägerin hat von ihrem Arbeitnehmer die Anweisung bekommen sich gegen Corona impfen zu lassen. Es wurde mit Zwangsgeld gedroht. Die Arbeitnehmerin wehrte sich vor Gericht. Das Gericht gab der Klägerin recht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei der jeweiligen Umsetzung gibt es viel Spielraum, da das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nur die wichtigsten Eckpunkte regelt. Das eröffnet Ihnen als Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Am besten legen Sie den genauen Ablauf der Beurteilungen verbindlich in einer Betriebsvereinbarung fest. Dabei sind jedoch bestimmte Prinzipien zu beachten.
Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Nach mehrfachem Auftreten beschwerte sich das Gremium. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.
Der Betriebsrat verfügt über ein eigenes Büro inklusive eines stationären PCs mit Internetanschluss (ohne Kamera). Zur Durchführung der beschlossenen „Geschäftsordnung zur Betriebsratssitzung via Video-/Telefonkonferenz“ forderte der Betriebsrat die Geschäftsleitung auf, dem Gremium einen zusätzlichen speziellen Laptop zu überlassen. Die Richter bejahten den Anspruch des Betriebsrats auf einen zusätzlichen Laptop, um virtuelle Sitzungen durchführen zu können, verneinten aber den Anspruch auf das ausdrücklich verlangte Modell.
Im konkreten Fall ging es um Informationen für den Betriebsrat über Vertrauensarbeitszeit. Der Betriebsrat forderte detaillierte Informationen über die tatsächlichen Arbeitsstunden der Mitarbeiter im Außendienst. Der Betriebsrat darf Auskunft über die Arbeitszeiten der Vertriebsaußendienstler verlangen.
Der Kläger reiste aus persönlichen Gründen trotz der Warnung in ein Corona-Risikogebiet. Er erfüllte nach der Heimreise alle Kriterien um von der Quarantänepflicht befreit zu sein. Dennoch verweigerte ihm der beklagte Arbeitgeber für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb und zahlte keine Arbeitsvergütung. Der Arbeitnehmer gewann vor Gericht.
Aufgrund von Einsparmaßnahmen wurden die Fahrtzeiten zur Montage nur noch geringfügiger vergütet. Diese neue Regelung wurde auf einer Betriebsversammlung diskutiert und von allen Betroffenen im Protokoll unterschrieben. Der klagende Arbeitnehmer meint, sein Arbeitsvertrag sei durch das Protokoll der Betriebsversammlung nicht geändert worden und fordert weiterhin die volle Vergütung. Er verlor vor Gericht.
Der Kläger verlangte aufgrund der Maskenpflicht bei der Arbeit einen Erschwerniszuschlag. Der Kläger verlor vor dem Bundesarbeitsgericht. Ein Anspruch auf den tariflichen Erschwerniszuschlag nach dem RTV besteht beim Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht.
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht auf Abschluss eines Sozialplans. Der Betriebsrat verlor vor Gericht. Ihm steht kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auf Abschluss eines Sozialplans zu.
Eine Klinik hat zu ihrem Sommerfest aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen erlassen. Ein Arbeitnehmer wollte diese Vorgaben nicht einhalten, dem Sommerfest aber trotzdem beiwohnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sommerfest ohne Einhaltung dieser Vorgaben.
Aufgrund eines neues Entgeltsystems im Rahmen einer Betriebsvereinbarung verdiente der Kläger rund 200€ weniger. Er empfand diese Änderung als unwirksam, da es keinen entsprechenden Beschluss des Betriebsrat gab. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht, da der Vorsitzende des Betriebsrats die Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat.
Der Kläger ist eine bei dem Arbeitgeber vertretene Gewerkschaft. Der Arbeitgeber gewährt den bei ihm vertretenen Gewerkschaften die Möglichkeit, im Intranet Informationen zu veröffentlichen. Die Gewerkschaft wollte den Arbeitgeber gerichtlich dazu verpflichten, diese Informationen per E-Mail an alle Arbeitnehmer zu versenden. Der Kläger verlor vor Gericht.
Corona war auch im Sommer ein Thema – und vermutlich wird es ab Herbst noch größeren Raum einnehmen. Daher ist es auch und gerade für Betriebsräte sinnvoll, sich anhand dieser Urteile einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.
Der Kläger erfasste seine Arbeitsstunden mittels technischer Zeitaufzeichnung ohne Aufzeichnung der Pausenzeiten. Am Ende des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger die Überstundenvergütung. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
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Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dies muss er vor der Aufnahme der Tätigkeit tun (Erstunterweisung), aber auch bei Veränderung in den Aufgabenbereichen, nach Unfällen und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien.
Je nach Arbeitsplatz müssen Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Damit diese auch wirklich gut vor Gefahren schützen kann, ist eine Anpassung an den einzelnen Träger wichtig. Und natürlich hilft die beste Ausrüstung nichts, wenn sie nicht korrekt und vollständig getragen wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dies sicherzustellen.
Auf der Liste der Themen, mit denen sich Betriebsräte beschäftigen, steht der Umgang mit Stress und psychischen Belastungen ganz oben. Immer mehr Arbeitnehmer leiden darunter – eine Folge der steigenden Anforderungen und der sich noch schneller verändernden Arbeitswelt. Als Arbeitnehmervertreter kämpfen Sie gewissermaßen an vorderster Front gegen überbordende Arbeitszeiten und Aufgabenbereiche und schützen so die Gesundheit der Belegschaft.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb zu schützen. Das besagt § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Betriebsrat wiederum muss kontrollieren, ob die Geschäftsleitung diesen Schutzauftrag auch ordnungsgemäß wahrnimmt und alle gesetzlichen bzw. tariflichen Vorschriften beachtet.
Ein Intranetauftritt des Betriebsrats ist bereits aus Gründen der „Waffengleichheit“ mit dem Arbeitgeber unerlässlich: Wenn dieser sich im besten Licht darstellt, sollte auch der Betriebsrat hier Präsenz zeigen: Informieren Sie über Betriebsvereinbarungen und aktuelle Projekte, gratulieren Sie zu Geburtstagen und Jubiläen, veröffentlichen Sie Interviews mit Gremiumsmitgliedern oder Newsletter.
Wenn die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung nicht vorankommen und auch keine Aussicht auf Besserung besteht, können und sollten Sie als Betriebsrat ernsthaft über das Einschalten der Einigungsstelle nachdenken. Haben Sie sich zu diesem Schritt entschieden, muss das Ganze offiziell auf den richtigen Weg gebracht werden. Dazu müssen Sie die Anrufung der Einigungsstelle in einer Ihrer Sitzungen formell beschließen (§ 33 BetrVG).
Damit Gremiumsmitglieder ihre Arbeit ohne Furcht vor negativen Folgen ausüben und ihre Aufgaben effektiv erfüllen können und damit sich die personelle Zusammensetzung der Gremien nicht ständig ändert, ist in § 15 KSchG ein besonderer Kündigungsschutz verankert.
Die Vorschrift des § 41 Satz 3 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) bietet die Möglichkeit der befristeten Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern, sofern diese die Regelaltersgrenze erreicht haben und ihr Arbeitsvertrag ab diesem Zeitpunkt eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Beendigungstermin ohne feste Begrenzung (sogar mehrfach) befristet hinausgeschoben werden.
Wenn der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis kündigt, muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies gilt zumindest dann, wenn es keine unmittelbare Anschlussbeschäftigung gibt. Die Behörde braucht zur Prüfung der Ansprüche des ehemaligen Beschäftigten die sogenannte Arbeitsbescheinigung, die der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers ausfüllen muss.
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm auf dem Betriebsgelände einen Raum für die Sprechstunde zur Verfügung stellt. Wichtig ist vor allem, dass die Beschäftigten Gremiumsmitglieder jederzeit im Betrieb ansprechen können.
Gerade bei der durch die Inflation getriebenen Preissteigerung allerorten freuen sich die Beschäftigten über zusätzliches Entgelt, etwa durch Gratifikationen. Doch nicht jeder hat ein Recht darauf. In der Regel werden solche Zahlungen im Arbeitsvertrag festgelegt. Möglich sind aber auch entsprechende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Unabhängig von der konkreten Rechtslage ist es dabei stets wichtig, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird.
Die Verbesserung des sozialen Miteinanders am Arbeitsplatz und des Betriebsklimas liegt im Interesse aller. Wenn sich die Beschäftigten während ihres Arbeitstages wohlfühlen, sorgt das für ein positives Zugehörigkeitsgefühl und vieles geht leichter von der Hand.
Der Betriebsrat verfügt über ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung und Änderung von Dienstplänen. Dies ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Besonders effektiv können Sie dieses Recht ausüben, wenn Sie neben der Rechtsgrundlage auch wichtige Urteile zum Thema kennen.
Gerade Beschäftigte, die sich um kleine Kinder oder Angehörige kümmern müssen,
geraten in schwierige Situationen, wenn die organisierte Betreuung plötzlich wegbricht. Haben diese Kollegen in solchen Notfällen ein Recht auf Sonderurlaub? Welche Rahmenbedingungen gelten dann?
Dass mittlerweile viele Tätigkeiten im Rahmen von Team- oder Projektarbeit erledigt werden, kennzeichnet unsere moderne Arbeitswirklichkeit. Dies hat auch seinen Eingang in § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG gefunden, in dem die Gruppenarbeit und das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausdrücklich erwähnt werden.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Nach den Problemen, die Corona speziell im Arbeitsleben verursacht hat, ist es für den allgemeinen Zusammenhalt im Betrieb umso wichtiger, den Berufsalltag durch positive Erlebnisse wie Betriebsfeiern und -ausflüge aufzulockern. Hier kann der Betriebsrat Vorschläge machen und entsprechende Veranstaltungen anregen.
Die Geschäftsordnung erleichtert die Gremiumsarbeit erheblich. Denn in ihr sind Abläufe und Organisationsfragen verbindlich und detailliert geregelt. Sie sind nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Es empfiehlt sich aber – gerade auch für kleinere Gremien.
Auch wenn der Vorsitzende des Betriebsrats kein „Chef“ des Gremiums ist, hat er doch eine besondere Funktion. Denn gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG muss er das Gremium im Rahmen der gefassten Beschlüsse des Betriebsrats vertreten. Dabei ist es wichtig, dass er kein Recht zur inhaltlichen Entscheidung hat, es geht nur um die Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen.
§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt, dass der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Sonst besteht die Gefahr, dass die nicht genommenen Urlaubstage verfallen. Allerdings gilt das nicht absolut, sondern es sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Auch für Betriebsräte ist es sinnvoll, die entsprechenden rechtlichen Grundzüge zu kennen. Nur so können sie überprüfen, ob sich der Arbeitgeber korrekt verhält.
Bis zum Start des neuen Ausbildungsjahres ist es gar nicht mehr so lange hin. Ein guter Zeitpunkt, um sich noch einmal vor Augen zu führen, was nötig ist, damit Azubis der Schritt ins Arbeitsleben gut gelingt. Denn als Betriebsrat ist es ratsam, sich auch und gerade für die neuesten „Familienmitglieder“ im Betrieb einzusetzen. Achten Sie darauf, ob der Arbeitgeber entsprechende Strukturen zum Ausbildungsstart hat – oder schaffen Sie diese gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.
Der Arbeitgeber teilte dem Betriebsrat mit, dass 59 Arbeitnehmer an einen 12km weit entfernten Arbeitsstandort verlegt werden müssen. Der Betriebsrat meinte, dass es sich hierbei um mitbestimmungspflichtige Versetzungen handelte, weshalb er klagte. Der Betriebsrat verlor vor Gericht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Das BetrVG bestimmt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll miteinander zusammenarbeiten sollen. Das ist im Grunde auch sinnvoll, denn während der gesamten Amtsperiode des Betriebsrats gibt es einen ständigen Kontakt und Austausch. Wie gut diese (gezwungenermaßen) erforderliche Zusammenarbeit funktioniert, hängt von der konkreten Situation im Betrieb ab.
Nach § 74 Abs. 1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zusammenkommen, um miteinander zu sprechen. Dies ist eine „Sollvorschrift“, von der Sie ggf. auch abweichen könnten. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen. Denn ein enger Austausch zwischen den Betriebsparteien dient den Interessen der Kollegen.
Bei der Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats fallen Kosten an – von Porto über Seminargebühren bis hin zu Kosten für Computer und Faxgerät. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG muss er dem Gremium außerdem die erforderlichen Sachmittel, Büroräume und ggf. Büropersonal zur Verfügung stellen.
Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG beruft der Betriebsrat die Betriebsversammlung nicht nur ein, sondern führt diese auch durch. In der Regel leitet der Vorsitzende des Gremiums die Veranstaltung. Ist er verhindert, übernimmt der Stellvertreter oder notfalls ein anderes Betriebsratsmitglied.
Die Betriebsversammlung dient dem Zweck, die Beschäftigten über die Arbeit des Betriebsrats zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. Eine besonders wichtige Rolle dabei spielt der Tätigkeitsbericht des Gremiums. Es ist ratsam, den Inhalt sorgfältig vorzubereiten und sich auch darüber Gedanken zu machen, wie er am besten vorgetragen wird.
Manche Fragen stellen sich jedem Betriebsrat über kurz oder lang. Die wichtigsten zur Betriebsversammlung gibt es hier von der Arbeitsrechtsexpertin Silke Rohde im Überblick.
Voraussichtlich im Mai tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Um dieses Gesetz gab es lange Streit, sodass die EU sogar ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet hat, weil die Umsetzung europäischer Vorgaben nicht schnell genug ging. Doch nun ist es endlich so weit.
Unternehmen sind aufgrund des Fachkräftemangels immer häufiger dazu gezwungen, komplett neue Wege zu gehen. Eine zuerst revolutionär klingende Option ist die Arbeitszeitverkürzung für alle Mitarbeiter bei vollem Lohnausgleich. Beispiele zeigen, dass dies durchaus ein Erfolg versprechender Ansatz sein kann, der zu einer Win-win-Situation für alle Beteiligten führt.
Beschäftigte sind kostbar – und oft schwer zu finden bzw. zu ersetzen. Arbeitgeber haben daher oft ein verstärktes Interesse daran, durch gezielte Maßnahmen langfristig sicherzustellen, dass die eigenen Mitarbeiter den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsumfelds gewachsen sind. Hier kommt das Konzept der Employability ins Spiel.
Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert die Berufswelt grundlegend: Lebenslanges Lernen und stetige Anpassung an Veränderungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Um die neuen Herausforderungen als Chancen nutzen zu können, ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter kontinuierlich zu erweitern und aufzufrischen.
Waren Beschäftigte lange krank, galt nach der Rechtsprechung des BAG bisher uneingeschränkt, dass ihr Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfallen ist. Doch nun kommt es darauf an, ob der Beschäftigte im Urlaubsjahr (wenn auch nur kurz) gearbeitet hat. Falls ja, bleiben die Tage erhalten.
Ein Arbeitnehmer war innerhalb eines Jahres 110 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Da der beklagte Arbeitgeber nicht für den ganze Zeitraum Entgeltfortzahlung leistete, wurde geklagt. Der Arbeitnehmer verlor vor dem BAG, da er sämtliche Erkrankungen aus Datenschutzgründen nicht offenlegen wollte und somit seiner Beweispflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.
Der beklagte Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmern eine maximale Abfindung von 250.000€, wenn sie freiwillig aus dem Betrieb ausscheiden. Ein Mitglied des Betriebsrates fordert für sein Ausscheiden eine Zahlung von 750.000€. Nachdem die Geschäftsleitung dies veröffentlichte und das Mitglied aus dem Gremium ausschließen wollte, klagte der Betriebsrat gegen Rufschädigung und Diffamierung. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.
Nachdem ein Mitglied des Betriebsrates einen Anwalt beschäftigt hatte, übernahm die Geschäftsleistung zwar die anfallenden Kosten, zog diese jedoch von dem Lohn des Gremiumsmitglied ab. Das Betriebsratsmitglied klagte dagegen und gewann vor Gericht.
Eine medizinische Fachangestellte war nicht bereit, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit und fristgemäß. Daraufhin hat die Beschäftigte eine Klage eingereicht, welche abgewiesen wurde.
Nachdem die Zahl der Schwerbehinderten auf vier absank, informierte der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung darüber, dass sie nicht mehr existiere. Diese wollte ihre Auflösung nicht akzeptieren und klagte vor dem Arbeitsgericht. Die Schwerbehindertenvertretung gewann gegen den Arbeitgeber.
Dem Kläger wurde sein jährlicher Urlaub von 30 Arbeitstagen nicht gewährt. Bei einer Umstrukturierung der Zusammenarbeit, verlangte der Arbeitnehmer unter anderem Abgeltung von Urlaub aus seiner Beschäftigungszeit vor der Vertragsänderung. Der Arbeitgeber berief sich auf die Verjährung des Urlaubsanspruchs. Der Kläger gewann überwiegend vor Gericht.
Der Kläger ist als „nebenamtlicher“ Rettungsassistent im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beim beklagten Arbeitgeber tätig und bekommt 5€ weniger die Stunde als die „hauptamtlichen“ Rettungsassistenten. Der Arbeitgeber hält die Vergütungsdifferenz für sachlich gerechtfertigt, der Kläger empfindet dies als eine Benachteiligung aufgrund seiner Teilzeittätigkeit. Der Beschäftigte gewann vor Gericht.
Der Arbeitgeber musste Insolvenz anmelden. Der daraufhin geschlossene Interessenausgleich mit Namensliste sah auch die Kündigung der Arbeitnehmerin vor. Gegen die auf dieser Grundlage erfolgte Entlassung klagte die Frau. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Insolvenzverwalter und Betriebsrat die Rentennähe der Klägerin bei der Sozialauswahl bezogen auf das Kriterium „Lebensalter“ berücksichtigen können.
Der Arbeitgeber ist Mitglied in einem Arbeitgeberverband, der mit der klagenden und einer weiteren Gewerkschaft Tarifverträge vereinbarte. Der Arbeitgeber schloss mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Schicht- und Einsatzplanung. Da dies bereits im Tarifvertrag geregelt war, hat die antragstellende Gewerkschaft den Arbeitgeber auf Unterlassung der Durchführung dieser Betriebsvereinbarung in Anspruch genommen. Während des Verfahrens wurden Nachfolgetarifverträge geschlossen, weshalb die Tarifverträge abgelöst wurden und die Gewerkschaft vor Gericht verlor.
Der Rechtsstreit beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit dienstliche Nachrichten lesen muss, um sich über etwaige Dienstplanänderungen am nächsten Tag zu informieren. Der Arbeitgeber gab kurzfristig eine Dienstplanänderung bekannt, die der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig zur Kenntnis nahm. Gegen die in der Folge ausgesprochene Abmahnung klagte der Arbeitnehmer und gewann vor Gericht.
§ 102 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat vor jeder geplanten Kündigung vom Arbeitgeber informiert und angehört werden muss. Unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung nicht wirksam. Es ist ebenfalls gesetzlich geregelt, in welchen Fällen das Gremium der Entlassung widersprechen kann.
Wegen der schlechten wirtschaftlichen Aussichten steht zu befürchten, dass es demnächst vermehrt zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) müssen für eine zulässige betriebsbedingte Kündigung „dringende betriebliche Erfordernisse“ vorliegen, die der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dauerhaft entgegenstehen.
Der Kläger war dem beklagten Arbeitgeber für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Es galt ein „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt u. a., dass die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung 48 Monate nicht überschreiten darf. Durch die Überschreitung dieser Höchstüberlassungsdauer meint der Kläger, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei, wodurch der Tarifvertrag nicht geltend ist. Der Kläger verlor vor Gericht.
Verletzt ein Mitglied des Betriebsrats seine Pflichten, kommt ein Ausschluss des Betroffenen aus dem Gremium in Betracht. Ein entsprechender Antrag kann vom Betriebsrat selbst, vom Arbeitgeber, einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs gestellt werden. Für die Ausschlussentscheidung ist das Arbeitsgericht zuständig.
DER STREITFALL Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden: Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn und Sonntagszuschlägen eine Corona-Prämie von 400 €. Über das Vermögen der Schuldnerin war im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren…
Menschen mit Behinderung sind trotz oft überdurchschnittlicher Qualifikation und Motivation öfter arbeitslos. Das soll sich durch das neue Gesetz für mehr Inklusion im Arbeitsmarkt ändern, das voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft tritt.
Die letzten Monate haben wieder mehr Streiks gesehen, und es könnte gut sein, dass im Zuge der explodierenden Lebenshaltungskosten weitere Arbeitskämpfe dazukommen. Daher ist es für Betriebsräte hilfreich zu wissen, welche Rechte sie in dieser Situation haben.
Teamsitzungen im Kindergarten, Schulferien, die erkrankte Großmutter und andere „Katastrophen“ lassen auch ein noch so ausgeklügeltes Kinderbetreuungssystem zusammenbrechen. In solchen Notfällen kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Familienpflichten durchaus entgegenkommen. Wir zeigen Ihnen, wie.
Nach 50 Jahren gibt es seit diesem Jahr neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Künftig wird die arbeitsmedizinische Vorsorge von Untersuchungen getrennt, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeiterfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.
Digitale Personalakten sind mittlerweile Standard. Für den Betriebsrat heißt es hier: Kontrollieren Sie, ob sich der Arbeitgeber an alle – insbesondere datenschutzrechtlichen – Vorschriften hält. Rechtsgrundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Außerdem haben Sie hier wichtige Mitbestimmungsrechte.