In nur 30 Minuten erfahren Sie, welcher Betriebsrat wann für Leiharbeitnehmer zuständig ist und wie die Arbeitnehmervertretungen wirksam
mitbestimmen können.
Sowohl für den Betriebsrat beim Verleiher als auch für den beim Entleiher gestaltet es sich oft schwierig, sich um die Leiharbeitnehmer zu kümmern. Während der Verleiherbetriebsrat „nur“ mit der räumlichen Entfernung zu kämpfen hat, hätte die Interessenvertretung beim Entleiher oft lieber gar keine Fremdfirmenbeschäftigten im Haus.
Ob Verkehrswege, Rettungs- oder Fluchtwege – Sicherheit im Notfall bieten sie nur, wenn sie nicht zugestellt sind. Wenn es schnell gehen muss, viele aufgeregt in die gleiche Richtung laufen oder die Sicht durch Rauch behindert ist, kann ein Karton im Weg schnell zur tödlichen Stolperfalle werden.
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Einkommen der Beschäftigten deutlich erhöht. Besonders profitiert haben Menschen mit niedrigem Einkommen. In Ostdeutschland sind die Zuwächse am größten, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.
Welche positiven Auswirkungen auf die Gesundheit schon eine überschaubare Menge an (regelmäßigem) Sport hat, weiß mittlerweile eigentlich jeder. Nur an der Umsetzung und am Durchhaltewillen scheitert es oft. Sich zu bewegen und aktiv zu sein, das geht oft leichter in der Gemeinschaft – auch und gerade am Arbeitsplatz.
Die Leiharbeit hat die Besonderheit, dass der Leiharbeitnehmer zwar beim Verleihbetrieb angestellt, aber beim Entleiher eingesetzt ist. Gibt es in beiden Betrieben einen Betriebsrat, ist zu klären, welches von den Gremien jeweils zuständig ist.
Durch das Recht auf Elternzeit kommt es zu längeren Auszeiten von Müttern und Vätern. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jetzt, dass es trotz dieser nicht immer kompensierten Ausfälle in den betroffenen Betrieben auf längere Sicht zu keinen nachteiligen Folgen gekommen ist.
Beschäftigte sind im ersten Halbjahr 2024 besonders häufig krank. Laut aktueller Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse kamen von Januar bis Ende Juni bundesweit 210 Krankheitsfälle auf 100 erwerbstätige Mitglieder. Bereits im Vorjahreszeitraum war jeder Berufstätige durchschnittlich zweimal krank.