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Allgemein

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Kolleginnen und Kollegen trinken im Büro einen Kaffee.
Bild: ©jacoblund/iStock/Getty Images Plus

Betriebsrat sein ist nicht immer einfach: Egal, was Sie tun – so gut wie nie können Sie es allen recht machen. Viele Beschäftigte haben zudem Vorurteile gegenüber dem Amt und vielleicht auch Ihrer Arbeit. Das hat seine Ursache häufig darin, dass diese Kollegen entweder keine klare oder sogar eine falsche Vorstellung vom Alltag als Betriebsratsmitglied haben. Doch dies lässt sich mit Argumenten gut entkräften.

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Illustrierte Glühbirne mit Weiterbildungssymbolen.
Bild: ©Poca Wander Stock/iStock/Getty Images Plus

Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen bessere Chancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 % der Geförderten in Programmen weitergebildet.

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Team sitzt um einen Tisch herum.
Bild: ©Yuri_Arcurs/iStock/Getty Images Plus

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Entgelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG) sollen die Verteilungsgerechtigkeit im Betrieb sicherstellen. Deshalb gelten sie nur bei kollektiven Tatbeständen, die mehrere oder alle Arbeitnehmer betreffen.

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Bein in einer beweglichen Schiene.
Bild: ©mkitina4/iStock/Getty Images Plus

Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur dann zulässig, wenn zu erwarten ist, dass der Beschäftigte auch in Zukunft immer wieder arbeitsunfähig erkrankt. Das ist die sogenannte negative Prognose. Waren die Fehlzeiten der Vergangenheit durch Unfälle begründet, kann diese negative Prognose nicht gestellt werden, so das LAG Köln.

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Steigende Pfeile.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Grundsätzlich ist die Entscheidung darüber, ob der Arbeitgeber eine Gewinnbeteiligung für die Beschäftigten einführt oder nicht, mitbestimmungsfrei. Der Arbeitgeber kann somit allein entscheiden, ob er dies überhaupt möchte, wie hoch der Anteil dieser Beteiligung ist und welche Zwecke er damit verfolgt.

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Darstellung von Geldstücken und einem nach oben gerichteten Pfeil.
Bild: ©sommart/iStock/Getty Images Plus

Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut 10 % weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es gibt und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat.

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Paragraphen, Waage und Gerichtshammer.
Bild: ©JanPietruszka/iStock/Getty Images Plus

Die Rechtsprechung zur Frage der Anerkennung von Arbeitsunfällen im Homeoffice ist um eine wichtige Entscheidung reicher: Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kontrolle einer defekten Heizung keine ausschließlich privat veranlasste Tätigkeit ist.

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Menschen in Anzug überreichen sich auf der Rennbahn einen Stab.
Bild: ©cirquedesprit/iStock/Getty Images Plus

Wenn der Arbeitgeber den Betrieb verkauft, ist dies regelmäßig ein Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Vorgang hat weit reichende Folgen für die Beschäftigten: Ihre Arbeitsverträge gehen auf den Käufer über. Aber auch für den Betriebsrat und die Geltung von Betriebsvereinbarungen kann sich einiges ändern.

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