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Allgemein

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Vier Kinder springen Hand in Hand über einen Baumstamm.
Bild: ©Christian Schwier/stock.adobe.com

Teamsitzungen im Kindergarten, Schulferien, die erkrankte Großmutter und andere „Katastrophen“ lassen auch ein noch so ausgeklügeltes Kinderbetreuungssystem zusammenbrechen. In solchen Notfällen kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Familienpflichten durchaus entgegenkommen. Wir zeigen Ihnen, wie.

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Geschenke in rotem Geschenkpapier fallen vom Himmel.
Bild: ©oxinoxi/iStock/Getty Images Plus

Mittlerweile ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass Seminaranbieter Gremiumsmitglieder mit attraktiven „Give-aways“ wie etwa (teurer) Fachliteratur oder Tablets locken – besonders jetzt nach den Wahlen. Arbeitgeber müssen dies akzeptieren, so das BAG.

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Fünf Steine liegen ausbalanciert auf einander und sind ausgeglichen und im Gleichgewicht.
Bild: ©photosaint/iStock/Getty Images Plus

Der Interessenausgleich (§ 112 BetrVG) kann neben den Einzelheiten der Betriebs­änderungen insbesondere mögliche Alternativen aufzeigen. Dabei kann in die Vereinbarung alles aufgenommen werden, was nicht Gegenstand des Sozialplans ist. Damit bleibt im Interessenausgleich außen vor, wie die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden, die der Belegschaft aufgrund der Betriebsänderung entstehen. Diese Fragen sind im Sozialplan zu klären.

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Zwei multiethnische Männer schütteln im Vordergrund Hände während im Hintergrund Kollegen und Kolleginnen klatschend um einen Konferenztisch sitzen.
Bild: ©dikushin/iStock/Getty Images Plus

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt, löst mehrere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Zunächst gilt es für das Gremium, mehrere Unterrichtungsansprüche einzufordern. Später folgen dann, am besten unterstützt von externen Beratern, Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.

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Pflegekraft sitzt erschöpft am Boden.
Bild: ©Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Bundesweit fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte in der Intensiv­pflege der Krankenhäuser. Eine einfache Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Gerade deshalb muss die Politik in Bund und Ländern endlich handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

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Countdown zur Wahl: Informieren Sie genug?
Bild: © Countdown/stock.adobe.com/Min Chiu

So langsam geht es mit großen Schritten Richtung Betriebsratswahlen: Der Wahlvorstand hat in den meisten Betrieben seine Arbeit aufgenommen – oder steht kurz davor. Nicht mehr lange, dann ist die Wahl offiziell eingeleitet. Zeit also für den Endspurt in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Kollegeninformation!

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Weihnachten
Bild: ©Rido/stock.adobe.com

Nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland (52 %) erhalten Weihnachtsgeld. Dies ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

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Bild einer Lupe.
Bild: ©golubovy/iStock/Getty Images Plus

Über Geld spricht man angeblich nicht – doch für viele Beschäftigte ist es sehr interessant, was andere Arbeitnehmer in derselben Branche oder mit derselben Ausbildung verdienen. Für mehr als 100 gängige Berufe bietet das neue Angebot der Hans-Böckler-Stiftung „Wer verdient was?“ auf Lohnspiegel.de aktuelle Daten, detailliert aufbereitet und kostenlos abrufbar.

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Bild einer Betriebsversammlung bei der viele Menschen im Publikum vor einer Bühne sitzen.
Bild: ©kasto80/iStock/Getty Images Plus

Anhand der folgenden Bilder wird Ihnen illustriert worauf Sie bei der Durchführung einer Betriebsversammlung achten sollten.

In vielen Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist die Problematik des „Holens aus dem Frei“ weit verbreitet. Oft gibt es keine klaren Regeln für den Ersatz bei kurzfristigen Ausfällen. Die Folge: Stress für alle Beteiligten. Doch es gibt Konzepte, die hier Abhilfe schaffen können.

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