In jedem Betrieb gibt es Abläufe und Strukturen, die verbesserungswürdig sind. Häufig wüssten die betroffenen Kollegen auch genau, was sich ändern
müsste. Um diese Schwachstellen zu finden und zu beheben, ist es daher äußerst hilfreich, die Mitarbeiter zu befragen.
Unter einer inneren Kündigung wird der Entschluss eines Arbeitnehmers verstanden, seine Leistungsbereitschaft und seinen Arbeitseinsatz bewusst, aber stillschweigend, zurückzunehmen. Diesen Prozess vollzieht der Betroffene möglichst unauffällig, da er seine Arbeitsstelle behalten möchte.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie untersucht, welchen Stellenwert Gesundheitsthemen in den Betrieben haben. Die Ergebnisse geben zumindest Anlass zur Hoffnung.
Die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und Big Data auch in der Arbeitswelt führt zu neuen Fragen und Herausforderungen: Welche Folgen haben immer ausgeklügeltere Datenerfassungs- und -auswertungssysteme im Hinblick auf die Überwachung der Beschäftigten? Werden Kündigungen künftig das Ergebnis automatisierter Prozesse sein?
In den meisten Betrieben arbeiten Beschäftigte mehrerer Generationen. Wegen der oft je nach Alter und Lebenssituation unterschiedlichen Bedürfnisse kann es beim täglichen Miteinander durchaus zu Konflikten kommen. Hier ist auch der Betriebsrat gefragt, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Ideen zu entwickeln, damit die Beschäftigten aller Altersgruppen besser zusammenwachsen und voneinander profitieren können.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Frau B. hat an vielen Tagen ein solches Pensum zu bewältigen, dass ihr die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von täglich acht Stunden nicht reicht. In der Regel bleibt sie dann mindestens zehn Stunden pro Tag im Büro, manchmal noch länger. Damit ist sie nicht alleine, sodass sich im Betrieb ein wahrer Überstundenberg angehäuft hat. Um diesem Dilemma zu entgehen, dokumentiert der Arbeitgeber nur Arbeitszeiten bis täglich neun Stunden. Diese Stunden werden finanziell ausgeglichen. Alle weiteren geleisteten Stunden fallen unter den Tisch. Ist das Verhalten des Arbeitgebers rechtmäßig?
Der Anteil von Frauen an der Spitze privatwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland lag 2020 bei 27 Prozent. Damit sind Frauen auf der ersten Führungsebene nach wie vor stark unterrepräsentiert, denn ihr Anteil an allen Beschäftigten in der Privatwirtschaft liegt bei 43 Prozent. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Pausen müssen ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sein – so schreibt es das Arbeitszeitgesetz vor. Doch können Arbeitgeber diese Zeit einfach automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen? Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie unsere Expertin erklärt.
Gerade in Pflegeberufen sind überdurchschnittlich viele Kollegen von einem Burnout bedroht, nach Untersuchungen trifft das fast auf ein Drittel (!) der Beschäftigten zu. Der Wunsch, perfekte Arbeit zu leisten und für die zu Pflegenden da zu sein, muss in Einklang gebracht werden mit einer oft dünnen Personaldecke und daraus folgender hoher Arbeitsbelastung. Dazu kommen noch anstrengende Schichtdienste.
Damit es nach der Betriebsratswahl möglichst schnell losgehen kann, muss der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung einberufen. Darin werden der Vorsitzende des Betriebsrats sowie dessen Stellvertreter gewählt.