In der Regel müssen ausgebildete Fachkräfte, die einen Berufswechsel in eine Helfertätigkeit vollziehen, Lohneinbußen hinnehmen. Das gilt aber nicht immer: Rund 15 Prozent verdienen danach sogar mehr, wie eine aktuelle Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung) zeigt.
Ziel des ab 2023 geltenden Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es darum, überall in der Welt grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu sichern. Somit müssen deutsche Unternehmen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Auch der Betriebsrat kann und sollte sich hier einbringen.
Das wesentliche Merkmal einer Einstellung ist die Eingliederung einer Person in den Betrieb, um zusammen mit anderen Beschäftigten den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu erfüllen. Unerheblich ist dabei, in welchem Rechtsverhältnis derjenige zum Arbeitgeber steht und ob es überhaupt eines gibt. Voraussetzung ist lediglich, dass der Betroffene tatsächlich im Betrieb arbeitet und dabei dem Direktionsrecht des Arbeitgebers untersteht.
Besonders in diesem Jahr der Inflation und Kostensteigerung freuen sich viele Beschäftigte auf das Weihnachtsgeld. Etwa rund die Hälfte aller Arbeitnehmer kommt in den Genuss dieser Gratifikation.
Der Arbeitsschutz besteht bei uns aus vielen wichtigen Vorschriften. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wichtigsten Schutzgesetze im Betrieb auszuhängen. So können Beschäftigte leichter sehen, welche Vorschriften gelten. Als Betriebsrat sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Aushangregeln hält. Die Grundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat viele Neuerungen gebracht. Unter anderem ist nun ein ausdrückliches Beteiligungsrecht beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im BetrVG hinzugekommen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob damit auch wirklich ein Mehr an Mitbestimmung kommt.
Gerade als nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied ist man oft mit mehr Aufgaben und Terminen konfrontiert, als man in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit gut erledigen könnte. Dass Sie Ihre Ressourcen klug einteilen und die richtigen Prioritäten setzen, ist daher entscheidend. Genügend ausgeklügelte Konzepte für effektives Selbstmanagement gibt es – nun müssen Sie „nur“ noch Ihre Methode finden … und umsetzen.
Büroarbeitsplätze sind für Beschäftigte mit körperlichen Einschränkungen oft die beste Möglichkeit, um am Berufsleben teilzunehmen. Für Betriebsräte ist es daher sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wie Büros und die Arbeitsplätze dort möglichst barrierefrei gestaltet werden können.
Rund 60 % der Betriebe, die in der Pandemie Homeoffice ermöglichten, geben an, dass dies meist keine Auswirkungen auf die Produktivität ihrer Beschäftigten hat. Das zeigt eine im November 2021 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).