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Allgemein

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PSA: Grundlage ist Gefährdungs­beurteilung
Bild: ©Rapeepat Pornsipak/iStock/Getty Images Plus

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört bei vielen Tätigkeiten dazu. Sie kann allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie möglichst gut passt. Um das sicherzustellen, kommt es zuerst auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an.

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Wahlzettel einer Betriebsratswahl.
Bild: ©Eva Kahlmann/stock.adobe.com

Im Zuge der Vorbereitung der Wahlen zum Betriebsrat stellen sich viele Fragen. Einige der häufigsten sind hier für Sie zusammengestellt.

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Vorbereitungen an der Startlinie.
Bild: ©Kar-Tr/iStock/Getty Images Plus

Herzlichen Glückwunsch! Sie sind gerade in Ihrem Amt bestätigt worden oder treten es neu an. Dazu wünschen wir Ihnen alles Gute. Unsere Gesellschaft und unsere Betriebe brauchen Menschen wie Sie, die Verantwortung für andere übernehmen und sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen – heute mehr denn je.

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Hand streckt sich zum Rettungsring.
Bild: ©Feodora Chiosea/iStock/Getty Images Plus

Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland hat Zweifel, die aktuelle Berufstätigkeit ohne Einschränkungen bis zum Rentenalter durchhalten zu können. Weitere sieben % sind überzeugt, auf keinen Fall durchhalten zu können.

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Seil, das nur noch an einem Faden zusammenhängt.
Bild: ©Philip/stock.adobe.com

Viele Beschäftigte leiden unter den hohen Anforderungen des Berufs- und Privatlebens. Die daraus folgenden psychischen Belastungen können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen. Statistisch gesehen sind rund 30 Prozent der Arbeitnehmer betroffen. Grund genug für Betriebsräte, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

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Arbeitgeber wird über neue Pflichten informiert.
Bild: ©AmnajKhetsamtip/iStock/Getty Images Plus

Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das die Pflichten der Arbeitgeber bei Einstellungen von Beschäftigten erweitert. Die Mitarbeiter haben künftig ein Recht auf mehr Informationen als bislang. Auch für Betriebsräte ist es hilfreich, die Änderungen zu kennen. Nur dann können sie prüfen, ob sich die Geschäftsleitung korrekt verhält.

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Mann hält Präsentation vor Mitarbeitenden.
Bild: ©gorodenkoff/iStock/Getty Images Plus

Die Arbeit von Betriebsräten ist vielfältig: Ein wichtiger Aspekt besteht darin, regelmäßig auch vor einem größeren Publikum zu sprechen und zu präsentieren. Das fällt nicht jedem Gremiumsmitglied gleich leicht. Doch die gute Nachricht ist, dass jeder ein vernünftiges Maß an Souveränität für solche Aufgaben erreichen kann.

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Zwei Männer in einem Arbeitsgespräch.
Bild: ©gradyreese/iStock/Getty Images Plus

Eine wöchentliche Sprechstunde ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Kontakts mit der Belegschaft. Sie erleichtert es den Arbeitnehmern, sich beim Betriebsrat beraten zu lassen. Das Gremium wiederum kann durch die Sprechstunde die Beschäftigten persönlich und aktuell informieren.

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Frau hält Vortrag.
Bild: ©ASDF/stock.adobe.com

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit setzt großes Wissen in verschiedenen Bereichen voraus. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte, Kündigungsgründe, Datenschutz oder Konfliktlösung geht – das nötige Know-how können Gremiumsmitglieder in entsprechenden Schulungen erwerben. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch zu Beginn ihrer Amtsperiode, aber auch immer wieder aus gegebenem Anlass im Verlauf der Tätigkeit als Betriebsrat.

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Gruppe multiethnischer Geschäftsleute diskutiert gemeinsam im Amt
Bild: ©AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Ein aktuelles Urteil zeigt, dass sich der Betriebsrat in der Regel nicht auf Webinare verweisen lassen muss. Das gilt zumindest dann, wenn die Schulung erforderlich ist und alle Interessen einbezogen wurden.

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