Wenn Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig erkrankt waren, sind sie unter Umständen nicht in der Lage, sofort wieder voll ins Berufsleben zurückzukehren. Zielführender ist in solchen Fällen oft eine gestaffelte Rückkehr. Den gesetzlichen Rahmen hierfür schafft § 74 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) mit der Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Gilt Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)? Und wann ist eine Freistellung erforderlich? Das sind zwei der wichtigsten Fragen, wenn es um die Arbeitszeit von Betriebsratsmitgliedern geht.
Rechtsgrundlage für die Arbeitszeitregelungen hinsichtlich von Schwangeren und stillenden Müttern ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es soll Frauen während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besonders schützen und gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Im Arbeitsrecht machen oft feine Nuancen einen großen Unterschied. So ist das auch bei den Begriffen Ermahnung und Abmahnung. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Definitionen und Konsequenzen zu kennen. Das hat insbesondere für Kündigungen große Bedeutung – und damit auch für die entsprechende Beteiligung des Betriebsrats.
Wie immer zum Jahreswechsel gelten auch ab Januar 2022 einige Neuregelungen in den für Betriebsräte und Arbeitnehmer relevanten Bereichen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und der geänderten Wahlordnung gab es bereits 2021 wichtige Neuregelungen in Sachen Gremiumsarbeit – zum Jahreswechsel sind daher erst einmal die Arbeitnehmer dran, wenn es um aktualisierte Vorschriften geht.
Pandemie, Energiekrise, Inflation: Kurzarbeit könnte in den nächsten Monaten wieder häufiger werden. Dann stellt sich die Frage, wie sich die reduzierte Arbeitszeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Das Bundesarbeitsgericht hat dies nun beantwortet und klargemacht, dass in diesem Fall auch der Urlaub anteilig weniger wird.
In § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Fristen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen festgehalten. Diese Vorgaben finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber oder der Beschäftigte kündigt. Für betriebliche Interessenvertreter ist es sinnvoll, diese Fristen zu kennen bzw. zu wissen, wo sie zu finden sind.
Schwangere und stillende Frauen bestmöglich zu schützen – das ist das Ziel einer Regel zum Mutterschutzgesetz, die der Ausschuss für Mutterschutz kürzlich veröffentlicht hat. Sie soll Arbeitgeber und Betriebsräte praxisnah unterstützen.
Bis Weihnachten dauert es nicht mehr lange – höchste Zeit also, um mit den Vorbereitungen zur Feier im Betrieb zu beginnen. Nach der durch die Coronapandemie bedingten Pause freuen sich die meisten Beschäftigten auf ein geselliges Miteinander am Ende des Jahres. Hierbei gibt es jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.
Plant die Geschäftsführung Umstrukturierungen, Personalabbau oder bestimmte Neuerungen, handelt es sich bei diesen Maßnahmen meistens um Betriebsänderungen. Deren Voraussetzungen und vor allem auch deren Folgen sind in den §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Diese Vorschriften bilden auch die Basis Ihrer Mitbestimmung – hin von Unterrichtungsrechten bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs und/oder Sozialplans.