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Betriebsvereinbarungen

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Dürfen Pausen automatisch abgezogen werden?
Bild: ©BeritK/iStock/Getty Images Plus

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt unmissverständlich, dass während des Arbeitstages Erholungspausen gemacht werden müssen – und zwar spätestens nach sechs Stunden. Immer wieder kommt es in Betrieben vor, dass Arbeitgeber diese Zeit automatisch von der täglichen Arbeitszeit abziehen. Dies ist nicht immer erlaubt, wie die Beantwortung der Leserfrage zeigt.

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Ihre Rechte bei Schichtplänen
Bild: ©Narai Chal/iStock/Getty Images Plus

Die Arbeit im Schichtdienst ist sehr belastend und für die Kollegen oft mit großen Einschränkungen verbunden. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich als Gremium für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Am besten geht das über die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte.

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Strandtasche am Strand
Bild: © igoriss / iStock / Getty Images Plus

Als Betriebsrat haben Sie ein wichtiges Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung in Ihrem Unternehmen. Dieses Recht ist in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG verankert und dient dazu, eine ausgewogene Urlaubsgestaltung für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung, um für eine faire und gerechte Verteilung des Urlaubs zu sorgen.

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So können Sie bei der Qualifizierung mitbestimmen
Bild: ©Giuseppe Lombardo/iStock/Getty Images Plus

Das BetrVG verleiht dem Betriebsrat im Bereich der Qualifizierung der Kollegen wichtige Mitbestimmungsrechte. Ein zentraler Grundsatz dabei lautet, dass grundsätzlich alle Beschäftigten gleich behandelt werden müssen, wenn es um den Zugang zu Schulungsmaßnahmen geht. Dies folgt unter anderem aus § 96 Abs. 2 BetrVG.

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Illustration einer Frau, die auf einer Uhr mit ihrem Laptop meditiert.
Bild: © Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Gleitzeit gehört in vielen deutschen Betrieben zum Alltag. Im besten Fall profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG erzwingbar mit.

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Ihre Rechte bei flexibler Vergütung
Bild: ©cagkansayin/iStock/Getty Images Plus

Flexible Vergütung sollte in erster Linie dem Zweck dienen, nicht nur Unternehmens­interessen zu befriedigen, sondern den betroffenen Beschäftigten ein Einkommensplus zu verschaffen. Wichtig ist vor allem, dass keine Betriebsrisiken auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Dies trifft vor allem auf risikoreiche Modelle der Altersvorsorge zu, die als erfolgsorientierte Vergütungsmodelle in der Regel untauglich sind.

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Auf einem Tisch liegt neben einem Laptop Kinderspielzeug.
Bild: ©Natasha Kovtun/iStock/Getty Images Plus

Jeder Elternteil kann vom Arbeitgeber verlangen, für maximal drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu nehmen und während dieser Zeit nicht zu arbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeit­gesetz (BEEG).

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Krankenpflegerin.
Bild: ©nensuria/iStock/Getty Images Plus

Durch Pflegevisiten soll sichergestellt werden, dass die Qualität der Pflege in Kliniken und Heimen stimmt. Es geht also darum, die Situation des Patienten bzw. Bewohners zu verbessern. Doch nicht wenige Einrichtungen setzen die Pflegevisiten dafür ein, Beschäftigte unter Druck zu setzen. Hier kann und sollte der Betriebsrat gegensteuern.

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Holzplatten mit symbolisierten Menschen werden verbunden.
Bild: ©Andrii Yalanskyi/iStock/Getty Images Plus

Eine Eingruppierung ist die erstmalige Einstufung des Arbeitnehmers in die für ihn maßgebliche Entgeltgruppe im Betrieb. Sie erfolgt meistens gemeinsam mit der Einstellung, ist aber ein davon rechtlich getrennter Vorgang. Auch die Zustimmung des Betriebsrats erfolgt hinsichtlich beider Maßnahmen getrennt voneinander. Eine Umgruppierung ist jede Veränderung der bisherigen Einordnung in das Entgeltsystem, etwa wegen einer Versetzung.

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Illustration der Teilgebiete von Human Resources.
Bild: ©anyaberkut/iStock/Getty Images Plus

Die Personalplanung ist ein Schlüssel für den Erfolg eines Betriebs – und damit immer auch ein zentrales Thema der Betriebsratsarbeit. Um mit der Geschäftsleitung hier auf Augenhöhe verhandeln und die richtigen Weichen für die Kollegen stellen zu können, hat das BetrVG der Arbeitnehmervertretung in § 92 wichtige Rechte eingeräumt.

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