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Betriebsvereinbarungen

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Dame erklärt etwas in einem Büro.
Bild: ©PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

AT-Angestellte gehören meist eher zu den privilegierten Gruppen innerhalb der Belegschaft: Sie sind in der Regel höher qualifiziert und verdienen daher nicht schlecht. Im Rahmen der Betriebsratstätigkeit stehen diese Beschäftigten daher vielleicht nicht so im Fokus. Dennoch ist das Gremium aber auch für AT-Angestellte zuständig.

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Eine Lupe fokussiert eine Zielscheibe.
Bild: ©champpixs/iStock/Getty Images Plus

Interne Stellenausschreibungen haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Gerade Betriebe, die es schwer haben, geeignetes Personal zu finden, setzen vermehrt darauf, das bereits vorhandene Potenzial innerhalb der Belegschaft zu nutzen und zu fördern. Das kann der Betriebsrat durch sein Recht aus § 93 BetrVG noch unterstützen.

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Es sind drei Strichmännchen zu sehen. Die mittlere Person hat zur Schlichtung eines Disputs zwischen den anderen beiden Personen beigetragen und schüttelt beiden Personen die Hand. Über der Abbildung steht Win Win.
Bild: ©Tetyana Rusanova/iStock/ Getty Images Plus

Es geht in der Mediation darum, Lösungen für Probleme zu finden. Mediation ist die Kunst, einen Konflikt so zu moderieren, dass alle Parteien als Gewinner daraus hervorgehen. So können Konflikte außergerichtlich und damit schneller und günstiger gelöst werden.

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Mann tippt auf dem Laptop. Um den Laptop herum sind Big Data Illustrationen zu sehen.
Bild: ©Tippapatt/iStock/Getty Images Plus

Die Innovationszyklen der eingesetzten EDV-Systeme sind nur sehr kurz. Das stellt die Betriebsräte vor das Problem, dass sich nicht nur die technischen Möglichkeiten (auch die der technischen Arbeitnehmerüberwachung) rasant fortentwickeln. Auch die hierüber abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen müssen dieser rasanten Entwicklung möglichst standhalten können.

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Hochhäuser von unten fotografiert.
Bild: ©alice-photo/iStock/Getty Images Plus

Der Konzernbetriebsrat kann ein wichtiges Instrument der Arbeitnehmervertretung sein. Denn viele wegweisende Entscheidungen werden auf Konzernebene getroffen. Daher ist es sinnvoll, wenn hier auch die Stimme der Beschäftigten Gehör findet. Rechtsgrundlage für die Gründung ist § 54 BetrVG.

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Darstellung eines Sabbaticals.
Bild: ©invincible_bulldog/iStock/Getty Images Plus

Die Schwerpunkte im Berufsleben verschieben sich gerade für viele Kollegen: Mittlerweile liegt der Fokus öfter auf den privaten Plänen, wie immer diese auch für jeden einzelnen Beschäftigten aussehen mögen. Manche dieser Vorhaben lassen sich nur im Rahmen einer längeren Auszeit umsetzen, für die Arbeitnehmer Urlaubstage ansparen müssen.

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Mann sitzt an seinem Bütotisch vor einem Computer und tippt auf der Tastatur.
Bild: ©PeopleImages/iStock/ Getty Images Plus

Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.

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Illustrierter Mann und illustrierte Frau fahren in den Urlaub.
Bild: ©Elena Chernykh/iStock/Getty Images Plus

Die Urlaubsplanung ist in Betrieben in der Regel eine komplexe Aufgabe. Daher ist es ratsam, dass der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte hierbei möglichst gut nutzt. Eine wichtige Grundlage ist dabei § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Danach darf die Arbeitnehmervertretung nicht nur bei den Grundsätzen zum Erholungs-, sondern auch zu unbezahltem Urlaub und Bildungsurlaub mitentscheiden.

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Team sitzt um einen Bürotisch.
Bild: ©AmnajKhetsamtip/iStock/Getty Images Plus

Der Sozialplan gemäß § 112 BetrVG regelt den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Beschäftigten infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen können. Er ist damit das wichtigste Hilfsinstrument des Betriebsrats für die betroffenen Kollegen.

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Mann markiert im Kalender eine Vier-Tage-Woche.
Bild: ©Vladimir Ivankin/iStock/Getty Images Plus

Im Rahmen der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit (KAPOVAZ) vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass sich die Arbeitszeit variabel nach der Menge der anfallenden Arbeit richtet. Rechtsgrundlage ist § 12 Teilzeit- und Befristungs­gesetz (TzBfG), denn die KAPOVAZ ist eine Form der Teilzeit.

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