Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Die Kollegen haben jedes Jahr häufig dieselben Fragen, wenn es um dieses Thema geht. Grund genug für Betriebsräte, diese zusammenzustellen und die Beschäftigten kompakt über das Wichtigste zu informieren.
Als Betriebsrat haben Sie ein wichtiges Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung in Ihrem Unternehmen. Dieses Recht ist in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG verankert und dient dazu, eine ausgewogene Urlaubsgestaltung für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung, um für eine faire und gerechte Verteilung des Urlaubs zu sorgen.
Das BetrVG verleiht dem Betriebsrat im Bereich der Qualifizierung der Kollegen wichtige Mitbestimmungsrechte. Ein zentraler Grundsatz dabei lautet, dass grundsätzlich alle Beschäftigten gleich behandelt werden müssen, wenn es um den Zugang zu Schulungsmaßnahmen geht. Dies folgt unter anderem aus § 96 Abs. 2 BetrVG.
Grundsätzlich kann das Gremium vor allem den Zeitpunkt der Betriebsversammlung selbst festlegen, darf aber die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens nicht überschreiten und muss sich an die gesetzlichen Vorgaben (turnusmäßig innerhalb eines jeden Kalendervierteljahres, § 43 Abs. 1 BetrVG) halten.
Die Organisation der Betriebsversammlung ist eine Aufgabe des Betriebsrats, vor allem des Betriebsratsvorsitzenden. Das ist zwar viel Arbeit, bietet Ihnen aber auch die Chance, die Versammlung ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Damit bei der Einladung zur Betriebsversammlung alles beachtet wird, sind die wichtigsten Informationen hier für Sie knapp und übersichtlich aufbereitet.
Benchmarking kann Unternehmen wichtige Erkenntnisse über die eigenen Leistungen verglichen mit denen der Branchenbesten verschaffen. So können
Stärken und Schwächen in den eigenen Prozessen ermittelt sowie entsprechende Maßnahmen zur Optimierung entwickelt und umgesetzt werden.
Flexible Vergütung sollte in erster Linie dem Zweck dienen, nicht nur Unternehmensinteressen zu befriedigen, sondern den betroffenen Beschäftigten ein Einkommensplus zu verschaffen. Wichtig ist vor allem, dass keine Betriebsrisiken auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Dies trifft vor allem auf risikoreiche Modelle der Altersvorsorge zu, die als erfolgsorientierte Vergütungsmodelle in der Regel untauglich sind.
Beim Thema künstliche Intelligenz ist noch vieles unsicher, aber auf eines ist definitiv Verlass: Es wird den Betriebsrat als große Aufgabe begleiten und vor immer neue Herausforderungen stellen. Daher sind Arbeitnehmervertreter gut beraten, sich jetzt strategisch und organisatorisch gut aufzustellen, um alles effektiv bewältigen zu können.
Die Fremdfirmenarbeit im Betrieb ist heute meist Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Hier können Sie in gewissem Maße Einfluss auf den durch die Arbeitnehmerüberlassung drohenden Abbau der Stammarbeitsplätze und die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse nehmen. Eine besondere Rolle spielen dabei die Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Angelegenheiten.