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Mitbestimmung

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Ihre Rechte bei Schichtplänen
Bild: ©Narai Chal/iStock/Getty Images Plus

Die Arbeit im Schichtdienst ist sehr belastend und für die Kollegen oft mit großen Einschränkungen verbunden. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich als Gremium für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Am besten geht das über die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte.

Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt fundamental verändert. In vielen Unternehmen spielen IT-Systeme eine zentrale Rolle. Und das nicht nur bei Videokonferenzen und klassischen ERP-Anwendungen, sondern auch bei der Steuerung von Prozessen und der Messung von Arbeitsleistungen. Damit stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Mitbestimmungsrechte im Bereich IT-Systeme auszuüben und zu schützen.

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Datenschutz bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung
Bild: ©Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung sind zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, um die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen zu schützen. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sollte dabei besonders sensibel mit personenbezogenen und vertraulichen Daten umgehen.

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Aufgepasst bei Befristungen ohne Sachgrund
Bild: ©Liudmila Chernetska/iStock/Getty Images Plus

Neben der Befristung mit Sachgrund erlaubt § 14 Abs. 2 TzBfG auch, Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen ohne Sachgrund zu befristen. Für den Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte dabei eingeschränkt: Sie können oft nur Ihr Kontrollrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG geltend machen. In einigen Fällen greift auch § 99 BetrVG.

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Frau am Schreibtisch im Homeoffice.
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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG gibt es erst seit 2021. Gerichte haben deshalb nun zu klären, was genau alles zur Ausgestaltung mobiler Arbeit zählt. Dazu äußert sich in einer zu begrüßenden Entscheidung das LAG Berlin-Brandenburg.

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Illustration einer Frau, die auf einer Uhr mit ihrem Laptop meditiert.
Bild: © Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Gleitzeit gehört in vielen deutschen Betrieben zum Alltag. Im besten Fall profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG erzwingbar mit.

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Das sind die Rechte des Betriebsrats beim Verleiher
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Der Betriebsrat hat im Verleiherbetrieb dieselben Aufgaben wie jeder andere Betriebsrat in einem „normalen“ Betrieb auch. Durch die spezielle Situation, dass die Leiharbeitnehmer meistens in Entleiherbetrieben eingesetzt sind, entstehen allerdings einige Besonderheiten.

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Bei Gesamtzusagen des Arbeit­gebers bestimmen Sie mit
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Ein aktuelles Urteil des BAG bestätigt die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Entlohnungsgrundsätzen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Im Fall ging es um eine Gesamtzusage hinsichtlich Urlaubsgeldzahlungen. Diese kann der Arbeitgeber nicht ohne Beteiligung der Arbeitnehmervertretung ändern.

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Verweigerung der Zustimmung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
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Will der Arbeitgeber einen Leiharbeitnehmer einsetzen, ist dies eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG. Deshalb braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats, bevor er einen Leiharbeiter einsetzen darf. In einigen Fällen kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern. Dann darf der Arbeitgeber den Zeitarbeiter grundsätzlich nicht einsetzen.

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Auf einem Tisch liegt neben einem Laptop Kinderspielzeug.
Bild: ©Natasha Kovtun/iStock/Getty Images Plus

Jeder Elternteil kann vom Arbeitgeber verlangen, für maximal drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu nehmen und während dieser Zeit nicht zu arbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeit­gesetz (BEEG).

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