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Mitbestimmung

Die nachfolgenden Grafiken erklären Ihnen welche Mitbestimmungsrechte bei der internen Meldestelle bestehen.

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Dame erklärt etwas in einem Büro.
Bild: ©PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

AT-Angestellte gehören meist eher zu den privilegierten Gruppen innerhalb der Belegschaft: Sie sind in der Regel höher qualifiziert und verdienen daher nicht schlecht. Im Rahmen der Betriebsratstätigkeit stehen diese Beschäftigten daher vielleicht nicht so im Fokus. Dennoch ist das Gremium aber auch für AT-Angestellte zuständig.

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Bilder von einem Kalender und einer Uhr, die einander überlagern.
Bild: ©STILLFX/iStock/Getty Images Plus

Wenn es um das Thema Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat wertvolle Möglichkeiten zur Mitbestimmung, allen voran nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Dabei müssen Sie jedoch stets gesetzliche und etwaige tarifliche Vorschriften im Blick haben. Diese haben in der Regel Vorrang vor Ihren Mitbestimmungsrechten.

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Schichtarbeiterin lächelt in die Kamera.
Bild: ©PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

Schichtarbeit ist mit besonders großen Belastungen für die Arbeitnehmer verbunden. Deshalb ist es wichtig, die Schichtpläne so zu gestalten, dass sie möglichst gut die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht, um das sicherzustellen.

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Eine Lupe fokussiert eine Zielscheibe.
Bild: ©champpixs/iStock/Getty Images Plus

Interne Stellenausschreibungen haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Gerade Betriebe, die es schwer haben, geeignetes Personal zu finden, setzen vermehrt darauf, das bereits vorhandene Potenzial innerhalb der Belegschaft zu nutzen und zu fördern. Das kann der Betriebsrat durch sein Recht aus § 93 BetrVG noch unterstützen.

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Mann tippt auf dem Laptop. Um den Laptop herum sind Big Data Illustrationen zu sehen.
Bild: ©Tippapatt/iStock/Getty Images Plus

Die Innovationszyklen der eingesetzten EDV-Systeme sind nur sehr kurz. Das stellt die Betriebsräte vor das Problem, dass sich nicht nur die technischen Möglichkeiten (auch die der technischen Arbeitnehmerüberwachung) rasant fortentwickeln. Auch die hierüber abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen müssen dieser rasanten Entwicklung möglichst standhalten können.

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Mann tippt auf Laptop. Verschiedene Icons zur Digitalisierung.
Bild: © chinnarach/stock.adobe.com

Digitale Personalakten sind mittlerweile Standard. Für den Betriebsrat heißt es hier: Kontrollieren Sie, ob sich der Arbeitgeber an alle – insbesondere datenschutzrechtlichen – Vorschriften hält. Rechtsgrundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Außerdem haben Sie hier wichtige Mitbestimmungsrechte.

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Darstellung eines Sabbaticals.
Bild: ©invincible_bulldog/iStock/Getty Images Plus

Die Schwerpunkte im Berufsleben verschieben sich gerade für viele Kollegen: Mittlerweile liegt der Fokus öfter auf den privaten Plänen, wie immer diese auch für jeden einzelnen Beschäftigten aussehen mögen. Manche dieser Vorhaben lassen sich nur im Rahmen einer längeren Auszeit umsetzen, für die Arbeitnehmer Urlaubstage ansparen müssen.

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Statue einer Justitia. Im Hintergrund ein aufgeklapptes Buch und eine rechtschaffende Waage.
Bild: ©seb_ra/iStock/Getty Images Plus

Ein hoher Krankenstand kann Betriebe vor enorme Probleme stellen. Manche Arbeitgeber versuchen, dies durch Zahlung einer Anwesenheitsprämie zu lösen. Hierbei hat der Betriebsrat dann mitzubestimmen, wie ein Beschluss des LAG Köln zeigt.

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Mann sitzt an seinem Bütotisch vor einem Computer und tippt auf der Tastatur.
Bild: ©PeopleImages/iStock/ Getty Images Plus

Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.

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