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Urteile

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Betriebsrat ist keine vertrauenswürdige Stelle für Rechtsauskünfte. Das heißt, Kollegen dürfen sich auf entsprechende Aussagen nicht verlassen bzw. riskieren ansonsten Nachteile. Dies stellte das LAG Hamm klar und bestätigte damit die geltende Rechtslage.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeit­erfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.

Wenn eine Betriebsschließung aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während dieser Schließung den Arbeitnehmern weiterhin die Vergütung zu zahlen.

Damit alle Betriebsratsmitglieder die Chance auf gleichen Wissensstand der BR-Arbeit haben, ist es notwendig, dass jedes einzelne Gremiumsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats hat.

Wenn Sie mit weiteren Mitgliedern einer Chatgruppe angehören, sollten Sie auch hier vorsichtig sein, über wen Sie sich in welcher Weise äußern. Im vorliegenden Fall haben sich die Mitglieder sehr negativ über den Arbeitgeber und weitere Kollegen ausgetauscht, was eine Kündigung zur Folge hatte.

Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit zählt und somit vergütet werden muss. Der aktuelle Fall handelt von einem Speditionsbetrieb, dessen Fahrer die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung tragen müssen.

Ein Arbeitsvertrag kam mit Hilfe eines Personalvermittlers zustande. Die Vermittlungsprovision sollte von dem Arbeitgeber bezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis einen gewissen Zeitraum bestehen bleibt. Da der Arbeitnehmer direkt nach Ablauf der Frist kündigte, behielt der Arbeitgeber Teile seiner Vergütung ein.

Vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebsstilllegung aufgrund von Insolvenz wurde ein Interessenausgleich mit Namenslisten beschlossen. Nach Unterzeichnung des Interessenausgleichs kündigte der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis des Klägers betriebsbedingt. Der Insolvenzverwalter gewann vor Gericht.

Hält sich der Arbeitgeber nicht an eine geltende Betriebsvereinbarung – in diesem Fall zu Arbeitszeit und Überstunden –, kann der Betriebsrat dagegen klagen. Das entschied das LAG Hessen.

Die Klägerin hatte Zugriff auf den Dienstcomputer ihres Vorgesetzten. Dort hat sie private Informationen in einer E-Mail entdeckt. Da es in dieser E-Mail um sexuelle Übergriffe ging, gab die Klägerin diese anonym weiter. Die unbefugte Weitergabe von Daten – insbesondere von sensiblen Daten – rechtfertigte in diesem Fall eine fristlose Kündigung.

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