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Urteile

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber hat zur Registrierung von Fehlverhalten im Betrieb das "Gelbe Karten" Prinzip für Verwarnungen eingeführt. Das Gericht beschloss, dass die „Gelbe Karte“ eine Betriebsbuße ist und in jedem Fall weiter geht als eine Abmahnung.

Die Klägerin ist außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers mit dem Fahrrad gestürzt. Der Unfall gilt als Arbeitsunfall.

Im Zuge einer Betriebsratswahl hat der Betriebsrat den Arbeitgeber aufgefordert ihm die E-Mail-Adresse von Mitarbeitern bereitzustellen. Der Arbeitgeber kam dieser Aufforderung nicht nach. Der Richter entschied zugunsten des Betriebsrats.

Nachdem die Klägerin einen Bürostuhl mitnahm, wurde sie entlassen. Daraufhin klagte die Arbeitnehmerin. In ihrem speziellen Fall gewann sie vor Gericht.

Die meisten Gremien haben ihre Wahlvorbereitung inzwischen fast abgeschlossen. Damit auf den letzten Metern nichts schiefgeht, ist es sinnvoll, sich noch einmal wichtige rechtliche Vorgaben zu vergegenwärtigen.

Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.

Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.

Auf dem Weg zum Start des Arbeitstages im Homeoffice stürzte der Kläger. Als die beklagte Berufsgenossenschaft Leistungen aus Anlass des Unfalls ablehnte, klagte der Verletzte. Der Kläger gewann vor Gericht.

Aufgrund der in der Pandemie eingeführten Kurzarbeit wurde der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin und verlor vor Gericht.

Wenn bei einem Kündigungsschutzprozess eine Videoaufnahme als Beweis mit aufgeführt wird, ist dies zulässig. Unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, oder nicht.

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