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Urteile

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Aufgrund eines neues Entgeltsystems im Rahmen einer Betriebsvereinbarung verdiente der Kläger rund 200€ weniger. Er empfand diese Änderung als unwirksam, da es keinen entsprechenden Beschluss des Betriebsrat gab. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht, da der Vorsitzende des Betriebsrats die Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat.

Der Kläger ist eine bei dem Arbeitgeber vertretene Gewerkschaft. Der Arbeitgeber gewährt den bei ihm vertretenen Gewerkschaften die Möglichkeit, im Intranet Informationen zu veröffentlichen. Die Gewerkschaft wollte den Arbeitgeber gerichtlich dazu verpflichten, diese Informationen per E-Mail an alle Arbeitnehmer zu versenden. Der Kläger verlor vor Gericht.

Corona war auch im Sommer ein Thema – und vermutlich wird es ab Herbst noch größeren Raum einnehmen. Daher ist es auch und gerade für Betriebsräte sinnvoll, sich anhand dieser Urteile einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.

Der Kläger erfasste seine Arbeitsstunden mittels technischer Zeitaufzeichnung ohne Aufzeichnung der Pausenzeiten. Am Ende des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger die Überstundenvergütung. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht.

Der Arbeitgeber teilte dem Betriebsrat mit, dass 59 Arbeitnehmer an einen 12km weit entfernten Arbeitsstandort verlegt werden müssen. Der Betriebsrat meinte, dass es sich hierbei um mitbestimmungspflichtige Versetzungen handelte, weshalb er klagte. Der Betriebsrat verlor vor Gericht.

Waren Beschäftigte lange krank, galt nach der Rechtsprechung des BAG bisher uneingeschränkt, dass ihr Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfallen ist. Doch nun kommt es darauf an, ob der Beschäftigte im Urlaubsjahr (wenn auch nur kurz) gearbeitet hat. Falls ja, bleiben die Tage erhalten.

Ein Arbeitnehmer war innerhalb eines Jahres 110 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Da der beklagte Arbeitgeber nicht für den ganze Zeitraum Entgeltfortzahlung leistete, wurde geklagt. Der Arbeitnehmer verlor vor dem BAG, da er sämtliche Erkrankungen aus Datenschutzgründen nicht offenlegen wollte und somit seiner Beweispflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Der beklagte Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmern eine maximale Abfindung von 250.000€, wenn sie freiwillig aus dem Betrieb ausscheiden. Ein Mitglied des Betriebsrates fordert für sein Ausscheiden eine Zahlung von 750.000€. Nachdem die Geschäftsleitung dies veröffentlichte und das Mitglied aus dem Gremium ausschließen wollte, klagte der Betriebsrat gegen Rufschädigung und Diffamierung. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.

Nachdem ein Mitglied des Betriebsrates einen Anwalt beschäftigt hatte, übernahm die Geschäftsleistung zwar die anfallenden Kosten, zog diese jedoch von dem Lohn des Gremiumsmitglied ab. Das Betriebsratsmitglied klagte dagegen und gewann vor Gericht.

Eine medizinische Fachangestellte war nicht bereit, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit und fristgemäß. Daraufhin hat die Beschäftigte eine Klage eingereicht, welche abgewiesen wurde.

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