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Änderung des BetrVG bei Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite §99 BetrVG
Beteiligung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG
§ 99 BetrVG findet nur in Betrieben Anwendung, in denen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind.