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Anhörung

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Nach mehrfachem Auftreten beschwerte sich das Gremium. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Komposition mit menschlicher Handkontrolle, wobei Stücke eines Diagramms isoliert werden.
Bild: ©master1305/iStock/Getty Images Plus

§ 102 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat vor jeder geplanten Kündigung vom Arbeitgeber informiert und angehört werden muss. Unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung nicht wirksam. Es ist ebenfalls gesetzlich geregelt, in welchen Fällen das Gremium der Entlassung widersprechen kann.

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