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Arbeitsentgelt

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Frau sitzt am Schreibtisch und rechnet an einem Taschenrechner Arbeitsentgelt aus. Vor ihr liegt Bargeld.
Bild: ©Nadzeya HaroshkaiStock/Getty Images Plus

Alle Fragen rund um das Arbeitsentgelt sind für die Kollegen von größter Bedeutung – schließlich arbeitet keiner (nur) zum Spaß. Diese Wichtigkeit hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem Betriebsrat mit § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG gleich zwei erzwingbare Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Damit sind Sie an vielen wichtigen Entscheidungen beteiligt – besonders, wenn Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist.

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