In vielen Betrieben ist es an der Tagesordnung, dass die Beschäftigten beim Verlassen des Arbeitsplatzes kontrolliert werden. Damit ist regelmäßig ein großer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte verbunden und entsprechend streng sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen solcher Kontrollen.
Damit alle Betriebsratsmitglieder die Chance auf gleichen Wissensstand der BR-Arbeit haben, ist es notwendig, dass jedes einzelne Gremiumsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats hat.
Büroarbeitsplätze sind für Beschäftigte mit körperlichen Einschränkungen oft die beste Möglichkeit, um am Berufsleben teilzunehmen. Für Betriebsräte ist es daher sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wie Büros und die Arbeitsplätze dort möglichst barrierefrei gestaltet werden können.