Der Betriebsrat hat im Verleiherbetrieb dieselben Aufgaben wie jeder andere Betriebsrat in einem „normalen“ Betrieb auch. Durch die spezielle Situation, dass die Leiharbeitnehmer meistens in Entleiherbetrieben eingesetzt sind, entstehen allerdings einige Besonderheiten.
Wie immer zum Jahreswechsel gelten auch ab Januar 2022 einige Neuregelungen in den für Betriebsräte und Arbeitnehmer relevanten Bereichen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und der geänderten Wahlordnung gab es bereits 2021 wichtige Neuregelungen in Sachen Gremiumsarbeit – zum Jahreswechsel sind daher erst einmal die Arbeitnehmer dran, wenn es um aktualisierte Vorschriften geht.