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Arbeitsschutzvorschriften

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Fluchtwege: Freihalten ist oberstes Gebot!
Bild: ©rarrarorro/ iStock/Getty Images Plus

Ob Verkehrswege, Rettungs- oder Fluchtwege – Sicherheit im Notfall bieten sie nur, wenn sie nicht zugestellt sind. Wenn es schnell gehen muss, viele aufgeregt in die gleiche Richtung laufen oder die Sicht durch Rauch behindert ist, kann ein Karton im Weg schnell zur tödlichen Stolperfalle werden.

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Mann arbeitet an seinem Handy während er unterwegs ist.
Bild: ©Production Perig/stock.adobe.com

Mobile Arbeit ist – nicht zuletzt während der Pandemie – nahezu unbegrenzt auf dem Vormarsch: Überall werden E-Mails gecheckt, Präsentationen bearbeitet oder Kalkulationen erstellt. Bisher fehlten hierzu klare gesetzliche Regelungen. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG beinhaltet dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes jetzt ausdrücklich das Recht des Betriebsrats, bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen.

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