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Aushang

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Verschiedene Zettel hängen an einer Pinnwand.
Bild: ©Canan turan/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitsschutz besteht bei uns aus vielen wichtigen Vorschriften. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wichtigsten Schutzgesetze im Betrieb auszuhängen. So können Beschäftigte leichter sehen, welche Vorschriften gelten. Als Betriebsrat sollten Sie von Zeit zu Zeit prüfen, ob sich Ihr Arbeitgeber an die Aushangregeln hält. Die Grundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

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