Das Entgelttransparenzgesetz gilt nun schon seit 2018. Doch bisher zeigt es in der Praxis nur wenig Wirkung, wie eine Betriebsrätebefragung der Hans Böckler-Stiftung ergibt. Immerhin: Betriebe mit Betriebsrat stehen besser da als solche ohne.
Im konkreten Fall ging es um Informationen für den Betriebsrat über Vertrauensarbeitszeit. Der Betriebsrat forderte detaillierte Informationen über die tatsächlichen Arbeitsstunden der Mitarbeiter im Außendienst. Der Betriebsrat darf Auskunft über die Arbeitszeiten der Vertriebsaußendienstler verlangen.