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Beschäftigungsbedarf

BRK+
Mann reißt einen Turm aus Blöcken mit Angestellten nieder.
Bild: ©Andrii Yalanskyi/iStock/Getty Images Plus

Wegen der schlechten wirtschaftlichen Aussichten steht zu befürchten, dass es demnächst vermehrt zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) müssen für eine zulässige betriebsbedingte Kündigung „dringende betriebliche Erfordernisse“ vorliegen, die der Weiter­beschäftigung des Arbeitnehmers dauerhaft entgegenstehen.

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