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Beschäftigungszeit

BRK+
Älterer Mann feiert alleine in seinem Büro.
Bild: ©cyano66/iStock/Getty Images Plus

Die Dauer der Beschäftigungszeit spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis endet: Bei der betriebsbedingten Kündigung kommt die Dauer der Beschäftigung im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Tragen; hier ist sie eines der relevanten Kriterien. Dabei gilt: Je länger jemand in der Firma war, umso schutzwürdiger ist er, sprich umso mehr Sozialpunkte gehen auf sein Konto.

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