Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, sind unwirksam. Das hat das LAG Köln entschieden.
Verbindliche Entscheidungen trifft der Betriebsrat im Rahmen seiner regelmäßigen Sitzungen per Beschluss. Die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben sind daher die Grundlage jeder Gremiumsarbeit. Wenn Sie diese nicht kennen oder bewusst dagegen verstoßen, kann das unangenehme Folgen haben.