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Betriebsbedingte Kündigung

BRK+
Waage mit Geld und Menschen ist nicht ausbalanciert.
Bild: ©elenabs/iStock/Getty Images Plus

Will der Arbeitgeber Beschäftigte betriebsbedingt kündigen, muss er vorher zwingend eine Sozialauswahl vornehmen. Tut er dies nicht oder macht er dabei schwere Fehler, ist eine darauf beruhende Kündigung unwirksam. Die Sozialauswahl klärt die Frage, welche von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern gehen müssen.

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