Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Mittlerweile haben viele Gerichte über bestimmte arbeitsrechtliche Fragen der Corona-Pandemie geurteilt. Damit Sie auf dem neuesten Stand bleiben, ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick über die Entscheidungen zu verschaffen.
Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.
Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.
In einem aktuellen Urteil stellt das SG Konstanz klar, dass eine Coronainfektion (hier in einem Handwerksbetrieb) ein Arbeitsunfall sein kann. Da das allgemeine Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz höher sei, sei die Anerkennung grundsätzlich möglich. Das gilt allerdings nur, wenn nachgewiesen ist, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und nicht im privaten Bereich ereignet hat.
Der Kläger verlangte aufgrund der Maskenpflicht bei der Arbeit einen Erschwerniszuschlag. Der Kläger verlor vor dem Bundesarbeitsgericht. Ein Anspruch auf den tariflichen Erschwerniszuschlag nach dem RTV besteht beim Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht.
Eine Klinik hat zu ihrem Sommerfest aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen erlassen. Ein Arbeitnehmer wollte diese Vorgaben nicht einhalten, dem Sommerfest aber trotzdem beiwohnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sommerfest ohne Einhaltung dieser Vorgaben.
Corona war auch im Sommer ein Thema – und vermutlich wird es ab Herbst noch größeren Raum einnehmen. Daher ist es auch und gerade für Betriebsräte sinnvoll, sich anhand dieser Urteile einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.