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Datenschutzbeauftragter

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Illustration einer Big Data Technologie.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist in aller Munde. Klar ist, dass diese neue Technologie die Arbeitswelt revolutionieren wird. Weniger klar ist häufig, wo, wann, wie und in welchem Ausmaß genau. Für Betriebsräte wirft diese sich in atemberaubendem Tempo entwickelnde Umwälzung viele Fragen auf, bietet aber durchaus auch Chancen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Kläger ist Betriebsratsvorsitzender und wurde vom Arbeitgeber als Datenschutzbeauftragter bestellt. Diese Bestellung wurde nach zwei Jahren zurückgezogen, da eine Unvereinbarkeit der beiden Ämter besteht. Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde er als Datenschutzbeauftragter abberufen. Daraufhin klagte der Arbeitnehmervertreter. Er verlor vor Gericht.

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