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Eingliederung

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Auf einem Post-it steht geschrieben Welcome back.
Bild: ©Mohamad Faizal Bin Ramli/iStock/Getty Images Plus

Wenn Arbeitnehmer länger arbeitsunfähig erkrankt waren, sind sie unter Umständen nicht in der Lage, sofort wieder voll ins Berufsleben zurückzukehren. Zielführender ist in solchen Fällen oft eine gestaffelte Rückkehr. Den gesetzlichen Rahmen hierfür schafft § 74 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) mit der Möglichkeit einer stufen­weisen Wiedereingliederung.

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