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Elternzeit

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Auf einem Tisch liegt neben einem Laptop Kinderspielzeug.
Bild: ©Natasha Kovtun/iStock/Getty Images Plus

Jeder Elternteil kann vom Arbeitgeber verlangen, für maximal drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes zu nehmen und während dieser Zeit nicht zu arbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeit­gesetz (BEEG).

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Baby, das mit Eltern Händchen hält.
Bild: ©Polina Strelkova/iStock/Getty Images Plus

Durch das Recht auf Elternzeit kommt es zu längeren Auszeiten von Müttern und Vätern. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jetzt, dass es trotz dieser nicht immer kompensierten Ausfälle in den betroffenen Betrieben auf längere Sicht zu keinen nachteiligen Folgen gekommen ist.

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