Fast in jedem Betrieb sind regelmäßige Mitarbeitergespräche eines der Hauptführungsinstrumente. Basis hierfür ist das Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO (Gewerbeordnung). In der Regel müssen Arbeitnehmer zu solchen Treffen erscheinen; nur ausnahmsweise dürfen sie die Teilnahme verweigern.