Im Arbeitsrecht machen oft feine Nuancen einen großen Unterschied. So ist das auch bei den Begriffen Ermahnung und Abmahnung. Daher ist es wichtig, die jeweiligen Definitionen und Konsequenzen zu kennen. Das hat insbesondere für Kündigungen große Bedeutung – und damit auch für die entsprechende Beteiligung des Betriebsrats.