Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Ersatzmitglieder spielen für die Betriebsratsarbeit eine zentrale Rolle und stellen nicht selten die Funktionsfähigkeit des Gremiums sicher. Es erleichtert die Arbeit, wenn die wichtigsten Fragen hinsichtlich der Ladung, der Rechtsstellung, des Schulungsanspruchs, aber auch des Ausschlusses und des Kündigungsschutzes für Ersatzmitglieder geklärt sind.
Ersatzmitglieder haben eine mitunter schwierige Position: Sie sind unerlässlich, wenn der Vertretungsfall eintritt, und sollen dann am besten als vollwertige Mitglieder agieren können. Doch klar definierte Informations- und Schulungsrechte stehen ihnen nicht immer zu, was einen Einsatz erschweren kann.
Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.