Bis Weihnachten dauert es nicht mehr lange – höchste Zeit also, um mit den Vorbereitungen zur Feier im Betrieb zu beginnen. Nach der durch die Coronapandemie bedingten Pause freuen sich die meisten Beschäftigten auf ein geselliges Miteinander am Ende des Jahres. Hierbei gibt es jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.