Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Aufgrund einer unbezahlten Freistellung kürzte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin die Urlaubstage. Als die Arbeitnehmerin dagegen klagte, verlor sie vor Gericht. Urlaubsanspruch haben jene Arbeitnehmer, die die Erholung aufgrund von Vollzeitarbeit notwendig haben.
Gilt Betriebsratsarbeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)? Und wann ist eine Freistellung erforderlich? Das sind zwei der wichtigsten Fragen, wenn es um die Arbeitszeit von Betriebsratsmitgliedern geht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Gremiumsmitglieder, die während ihrer Arbeitszeit Aufgaben für den Betriebsrat erledigen müssen, werden währenddessen unter Fortzahlung des Entgelts von ihrer „normalen“ Tätigkeit freigestellt. Müssen sie außerhalb ihrer Arbeitszeit für die Interessenvertretung ran, haben sie einen Ausgleichsanspruch. Dieses Recht verhindert zum einen, dass sie sich zerreißen müssen, und zum anderen, dass Ihnen durch Ihr Amt finanzielle Nachteile entstehen.
Erfahrene Betriebsratsmitglieder wissen: Mit der Konstituierung geht die Arbeit erst los. So stehen nach der „großen“ Wahl gleich mehrere „kleinere“ Abstimmungen im Gremium an. Denn es sind nicht nur der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu bestimmen, sondern auch die Mitglieder, die in den Ausschüssen arbeiten sollen. Außerdem gilt es unter Umständen, die freigestellten Kollegen zu bestimmen.
Gerade Beschäftigte, die sich um kleine Kinder oder Angehörige kümmern müssen,
geraten in schwierige Situationen, wenn die organisierte Betreuung plötzlich wegbricht. Haben diese Kollegen in solchen Notfällen ein Recht auf Sonderurlaub? Welche Rahmenbedingungen gelten dann?
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.