Leider wird uns die Corona-Pandemie weiter beschäftigen, insbesondere auch am Arbeitsplatz. Daher ist es sinnvoll, aktuelle Gerichtsentscheidungen im Blick zu haben, die wichtige Fragen verbindlich klären.
Der Kläger verlangte aufgrund der Maskenpflicht bei der Arbeit einen Erschwerniszuschlag. Der Kläger verlor vor dem Bundesarbeitsgericht. Ein Anspruch auf den tariflichen Erschwerniszuschlag nach dem RTV besteht beim Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht.