Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen bessere Chancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 % der Geförderten in Programmen weitergebildet.
Bildschirmarbeit kann sehr belastend sein – das Sitzen und das angestrengte Gucken in den Monitor können gesundheitliche Probleme auslösen. Um diese möglichst zu vermeiden, kann der Betriebsrat sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ausüben.
Der Arbeitsschutzausschuss ist die bedeutsamste Einrichtung, wenn es um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Da die gesetzlichen Vorschriften viel Spielraum bei der konkreten Umsetzung lassen, können gut geschulte und engagierte Ausschussmitglieder eine Menge bewegen, um Kollegen effektiv zu schützen.
Viele Beschäftigte leiden unter den hohen Anforderungen des Berufs- und Privatlebens. Die daraus folgenden psychischen Belastungen können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen. Statistisch gesehen sind rund 30 Prozent der Arbeitnehmer betroffen. Grund genug für Betriebsräte, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
In Zeiten des allgegenwärtigen Personalmangels kommen viele Beschäftigte an ihre Leistungsgrenzen. Das bedeutet zum einen, dass durch eine länger andauernde Überlastung Kollegen riskieren, krank zu werden, aber zum anderen auch, dass (Gesundheits-)Schäden für Dritte drohen. Dies ist vor allem im Pflege- und Gesundheitsbereich eine Gefahr. Dann ist unter Umständen eine Überlastungsanzeige die richtige Maßnahme.
Beschäftigte sind kostbar – und oft schwer zu finden bzw. zu ersetzen. Arbeitgeber haben daher oft ein verstärktes Interesse daran, durch gezielte Maßnahmen langfristig sicherzustellen, dass die eigenen Mitarbeiter den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsumfelds gewachsen sind. Hier kommt das Konzept der Employability ins Spiel.
Nach 50 Jahren gibt es seit diesem Jahr neue „Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Künftig wird die arbeitsmedizinische Vorsorge von Untersuchungen getrennt, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen.